Katalogeffekt - wie wird er ermittelt?

  • Hallo Forum,

    eine banal erscheinende Frage mit ungeahnten Fallstricken:

    Wie wird der (hausindividuelle) Katalogeffekt berechnet?

    - effektiver CM oder std.- CM? (oder ...CMI)
    - mit / ohne Fallzusammenführung?
    - mit/ohne teilstationäre(n) Fällen?
    - mit/ohne unbewertete(n) §6-DRGs?


    Gibt es irgendwo eine verbindliche Vorschrift zur Ermittlung dieses Wertes?

    Viele Grüße & ein schönes Wochenende
    NiR

  • Schönen guten Tag Nichtraucher,

    der hausindividuelle Katalogeffekt ist doch die casemix (oder CMI) Änderung, die sich durch die Änderungen des DRG-Kataloges für Ihr Haus ergibt. Anders ausgedrückt ist es die Änderung, die sich bei Ihren Patienten aus 2007 ergibt, wenn sie nach dem DRG Katalog 2008 abgerechnet würden. Da die Fallzahl unverändert bleibt, ist es relativ egal ob der CM oder der CMI betrachtet wird. Da es um die Abrechnung (bzw. das Budget) geht, ist der effektive CM (CMI) zu betrachten und Fallzusammenführungen zu berücksichtigen, sofern es nach dem Katalog 2008 zu Zusammenführungen kommen würde --> Änderungen der GVD der zugrundeligenden Einzelfälle bachten!!! ). Da es sich um die Auswirkungen der Katalogveränderungen handelt, sind alle Fälle einzubeziehen, die von Katalogänderungen betroffen sind, also ggf. nicht die §6 Fälle.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Nichtraucher,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Wie wir der (hausindividuelle) Katalogeffekt berechnet?

    - effektiver CM oder std.- CM? (oder ...CMI?)
    - mit / ohne Fallzusammenführung?
    - mit/ohne teilstationäre(n) Fällen?
    - mit/ohne unbewertete(n) §6-DRGs?

    Gibt es irgendwo eine verbindliche Vorschrift zur Ermittlung dieses Wertes?

    Eine verbindliche Vorschrift gibt es meines Wissens nicht. Wir berechnen den Katalogeffekt als eff. CM-Veränderung der Ist-Fälle mit dem aktuellen Grouper im Vgl. zum Übergangsgrouper (nach Überarbeitung gemäß InEK-Hinweisen). FZL werden berücksichtigt, teilstationäre bewertete DRG ebenfalls, die §6-DRG jedoch nicht, hier kann es definitionsgemäß keinen Katalogeffekt geben, da die Bewertungen hausgemacht sind.

    Für interne Zwecke sollte das reichen. Viel schwieriger mit Blick auf die Budgetverhandlung ist aber doch die Frage, ob der Ist- oder der Vereinbarungs-Katalogeffekt als Grundlage für die Ermittlung der Leistungsveränderung herangezogen wird. Die Überleitung der Vereinbarung in den neuen Katalog ist eine scheußliche Arbeit, die besorgt bei uns inzwischen jedoch ein SW-Tool, dessen Ergebnis auch von den Kassen akzeptiert wird. Grundlage für die neue Vereinbarung war dann bei uns bisher der Ist-Katalogeffekt, die Abweichungen vom Vereinbarungs-KE waren auch nur minimal.

    Geholfen?

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo,

    die Fallzahl bleibt nicht unbeedingt gleich, denn durch veränderte Übergangsgruppierung könnte eine Fallzusammenführung entstehen, wo vorher keine war.
    Auch die Zu- oder Abschläge können sich durch Veränderungen bei den Grenzverweildauern ändern, ohne daß die Fälle tatsächlich kürzer oder länger gelegen hätten. Das bleibt bei der Verwendung des Standardcasemix außer acht.

    Es besteht also Konsens, daß der effektive Casemix der Fälle mit bewerteten DRGs heranzuziehen ist... ?

    Bleibt die Frage, wie mit Fällen verfahren wird, die regulär gruppiert eine DRG mit RG haben, nach Zwischengruppierung allerdings eine unbewertete DRG oder die dann nicht gruppierbar sind (961Z). Aus beiden Datensätzen rauslassen?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Bleibt die Frage, wie mit Fällen verfahren wird, die regulär gruppiert eine DRG mit RG haben, nach Zwischengruppierung allerdings eine unbewertete DRG oder die dann nicht gruppierbar sind (961Z). Aus beiden Datensätzen rauslassen?

    würde ich auch so machen, dürften nach Anwendung der InEK-Hinweise nur wenige Fälle sein.


    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo,

    wir berechnen den Katalogeffekt anhand der Differenz des eff. CM der IST-Daten im Vergleich mit den IST-Daten nach dem neuen Katalog.

    Dafür wird der gleiche §21-Datensatz genommen und 2x groupiert einmal mit Grouper 2007 und einmal mit Grouper 2007/2008

    Die Fallzahl ändert sich definitiv
    1. durch Veränderungen der Fallzusammenführungen, bedingt durch Veränderungen in den GVD oder Reduzierung der Splitt-DRGs
    2. durch Wanderung der Fälle von E3 in die E1 und umgekehrt

    Sollte Sie die InEK-Hinweise beachtet haben würde ich die unbewerteten DRGs außer acht lassen (Kommt aber auf die MEnge an)

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo,

    eine kurze Frage, die zu dieser Thematik passt, jedoch kein neuen Thread verlangt:

    Weiß jemand, ob es (noch) die Möglichkeit gibt, seinen §21-DS einer SW-Firma zu mailen, die daraus die Katalogeffekte individuell darstellt?
    Dies als Alternative zum Kauf eines Stand-Alone (Übergangs-)Groupers...

    Vielen Dank für Ihre Hinweise!

    Atax

  • Hallo Herr Lindenau,

    wie machen Sie das rein technisch, die unterschiedlichen Fallzusammenführungen aus dem §21-Datensatz zu generieren? Lassen Sie die Einzelfälle aus dem System laufen, gruppieren diese und suchen dann (manuell? mit einem Tool? ) nach möglichen FZ?

    Grüße
    NiR

  • Hallo Nichtraucher,

    wir fahren den §21 mit Behandlungsfällen (also keine Fallzusammenführungen) gruppieren diese einzeln und fügen diese ggfs. zusammen.

    Wir verwenden dazu den FileInspector E1-2-3 von 3M

    Gruß

    Sven Lindenau