Hallo Forum,
eine Frage:
\"lt. § 275 Nr. 5 SGB darf der MDK nicht in die ärztliche Behandlung einzugreifen.\"
Wenn in GA steht: \" die Medikation konnte ab... oral fortgeführt werden\" - ist das schon Eingriff in die Behandlung, oder nicht?
:d_gutefrage:
was bedeutet das genau? wo sind die Grenzen gesetzt? Heute habe ich nämlich viele GA bekommen, wo sowas änliches steht.
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus und weiterhin schönen, sonnigen Tag
Viele Grüße
Lorelei
:sonne: