MDK-Prüfung, Eingreifen in die ärztliche Behandlung

  • Hallo Forum,

    eine Frage:

    \"lt. § 275 Nr. 5 SGB darf der MDK nicht in die ärztliche Behandlung einzugreifen.\"

    Wenn in GA steht: \" die Medikation konnte ab... oral fortgeführt werden\" - ist das schon Eingriff in die Behandlung, oder nicht?
    :d_gutefrage:
    was bedeutet das genau? wo sind die Grenzen gesetzt? Heute habe ich nämlich viele GA bekommen, wo sowas änliches steht.

    Bitte um Hilfe.

    Vielen Dank im Voraus und weiterhin schönen, sonnigen Tag

    Viele Grüße

    Lorelei
    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,

    wo sehen SIe da einen Eingriff in die Behandlung? Der Gutachter stellt nur fest, dass Sie es (seiner Ansicht nach) hätten anders (billiger) machen können und Ihnen deswegen die Vergütung für Ihre aufwendigere Therapie (ich nehme mal an, es geht um stationäre Verweildauer wg. i.v.-Antibiose oder so?) nicht zusteht. Das ist doch ein völlig normaler Vorgang?

    Regnerische Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo MDK-Opfer,

    das war genau meine Frage: ist das schon oder nicht? ?) Der behandelnde Arzt hat die Infusion verordnet (Schmerztherapie), der MDK meint:\"die Medikation kann ab dem ... oralisiert werden\".
    Das kann man so und so sehen. :sterne:

    Weiterhin sonnige Grüße

    Lorelei
    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo,

    ich denke der einfache Hinweis auf orale Therapiemöglichkeit reicht nicht aus um die stationäre Behandlungsdauer zu verkürzen.

    Der MDK müsste dem behandelnden Arzt schon eine Fehleinschätzung beweisen, die im Widerspruch zur allgemeinen und besonderen ärztlichen Erfahrung steht oder medizinische Standards verletzt.

    Ich habe bis heute noch kein einziges Gutachten erhalten in denen sich der MDK so weit aus dem Fenster lehnt.

    Da er dies in ihrem Fall offensichtlich auch nicht getan hat, würde ich keinen Grund sehen einer Verweildauerkürzung zuzustimmen.

    Ob der Hinweis auf orale Möglichkeit schon als Eingriff in die ärztliche Behandlung zu sehen ist????? Ich würde sagen nein.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Lieber MiChu,

    da geht`s ans Eingemachte. Diese Diskussion um Antibiotikagabe konnte neulich bei uns der das Fach vertretende OA gegenüber dem MDK nicht durchhalten und mußte nacheinander 5 gleichgelagerte Fälle verloren geben. Sah nicht gut aus.
    Bevor ich an dieser Stelle noch einmal Streit unterstütze, muß mir der Fachvertreter erst einmal eine unerschütterliche Position darlegen....

    Gruß

  • Guten Tag,
    wo liegt denn der grundsätzliche Unterschied zwischen möglicher oraler (ambulanter) und intravenöser (stationärer) Therapie einerseits und den Debatten um die sekundäre Fehlbelegung andererseits?

    Da geht es doch beides mal um dieselbe Sache:
    hätte man das ganze auch ambulant machen können, zumindest ab einem bestimmten Zeitpunkt?

    Und wenn Sie eine i.v.-Antibiose über 4 Wochen bei einer einfachen Bronchitis \"durchhalten\", dann müssen sie da halt die Notwendigkeit derselben im Zweifelsfall vor dem Sozialgericht beweisen. Ich habe das Beispiel bewusst überspitzt und karikierend gewählt.

    Ich halte es nicht für sehr zielführend, im Prüfungsprozess zu verlangen, wer wem was zu beweisen hat. Wenn meine Ansicht fachlich und rechnerisch korrekt ist, dann wird halt geklagt, wenn die Gegenseite das nicht so sieht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo MiCHu, hallo Forum,

    genau das ist hier passiert, der MDK meint: \"ab dem... kann die Medikation oralisiert werden, deshalb wird der Aufenthalt um 3 Tage gekürzt\".
    So sehen bei uns leider viele GA, deshalb wollte ich andere Meinungen hören ob sowas in die med. Behandlung eingreift? :d_gutefrage:
    @
    Ob der Hinweis auf orale Möglichkeit schon als Eingriff in die ärztliche Behandlung zu sehen ist?????

    Das war nicht nur ein Hinweis sondern leider der Grund für die VWD Verkürzung.
    :erschreck:

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sterne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Abend,
    die UGVD provoziert einerseits solche Vorgänge andererseits haben die GA des MDK, auch wenn diese nicht mehr klinisch tätig sind, eine Vergangenheit in der Klinik.
    Sind also nicht ganz auf den Kopf gefallen!
    Das radikale Beispiel hat Herr Horndasch bereits erläutert.
    Solche Diskussionen sollten m.E. vielmehr sportlich gesehen werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Guten Morgen,

    Willis
    Es geht dem BSG nicht um alternative Möglichkeiten, sondern darum ob das was der Krankenhausarzt gemacht hat dem medizinischen Standard entspricht. Dabei werden die zum Entscheidungszeitpunkt dem Arzt bekannten oder erkennbaren Umstände zugrunde gelegt.
    Bis dato kenne ich kein Urteil in dem die Krankenhausbehandlung gekürzt worden ist weil ein i.v. Medikament hätte oralisiert werden können.

    Zitat

    Bevor ich an dieser Stelle noch einmal Streit unterstütze, muss mir der Fachvertreter erst einmal eine unerschütterliche Position darlegen....


    Konnte den der MDK Kollege eine unerschütterliche Position darlegen???


    Wenn ich mir die Rechtsprechung des BSG so anschaue könnten wir viel mehr für unsere Pat. erreichen. Dazu müssen wir aber den Klageweg beschreiten.

    Fazit für mich: Ich stelle mir bei derartigen Ansinnen des MDK´s immer die Frage: An welchen Punkten zeigt mir das Gutachten auf, dass sich der Arzt nicht entsprechende der zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standards verhalten hat?
    Wenn das Gutachten dies nicht aufzeigt, aber dennoch eine VD Kürzung empfiehlt, bitte ich um entsprechende Neubegutachtung unter dieser Prämisse.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo zusammen,

    der MDK-Gutachter greift ja nicht in die ärztliche Behandlung ein, weil diese zum Zeitpunkt der Begutachtung längst abgeschlossen ist.
    Er weiß nur hinterher einfach alles besser und findet zwingende medizinische Gründe, warum eine stationäre Behandlung rein zufällig einen Tag vor der oGVD nicht mehr länger erforderlich war.
    Dagegen ist doch nichts einzuwenden....oder?

    Viele Grüße
    NiR

  • Zitat


    Original von Nichtraucher:
    der MDK-Gutachter greift ja nicht in die ärztliche Behandlung ein, weil diese zum Zeitpunkt der Begutachtung längst abgeschlossen ist.

    Das sehe ich genau so. Und soweit ich mich entsinnen kann, stand diese Regelung auch in einem weiterem Zusammenhang. Und zwar ging es um eine etwaige Rehabilitätionsmaßnahme und der Möglichkeit der Untersuchung des entsprechenden Patienten (unter Zustimmung durch den behandelnden Arzt und des Patienten) durch den MDK.

    Imho sollte dieser Nachsatz die Möglichkeit zur Untersuchung abstecken und dem MDK keinen Freibrief zur aktiven Gestaltung des stationären Aufenthaltes ausstellen.

    Aber da der Patient im vorausgehenden Fallbeispiel mit aller Sicherheit bereits entlassen war, kann von einem Eingriff in die medizinische Behandlung eigentlich keine Rede sein.

    Außer das bei fehlendem Nachweis der Notwendigkeit, sich die medizinische Behandlung für die Zukunft nachhaltig ändern könnte.

    Herzliche Grüße

    Kodiak