Guten Tag werte Forumisten (und innen),
wich wärme den etwas älteren Beitrag auf, da meine Frage genau in diesen Beitrag passt und eine für mich erschöpfende Antwort nicht erkennbar ist.
Problemgestaltung: Patient kommt primär als AOP (Arthroskopie Kniegelenk), aufgrund eines ausgeprägten Schmerzempfindens wird eine Infusionsbehandlung durchgeführt und der Patient bleibt über Nacht vollstationär. Der MDK lehnt eine vollstationäre Behandlung ab, da \"multiple, oral suffizient wirksame Medikamente zum Einsatz kommen können...\".
Unseren (bzw. der des Chefarztes) Widerspruch mit der Begründung eines patientenindividuellem Schmerzempfinden und einer in diesem Falle entschiedenen Infusionsbehandlung wird vom MDK nicht akzeptiert. Stellt dies schon ein Eingriff in die Therapiefreiheit dar, wenn eine individuelle Entscheidung über die Art der Therapie durch die KH-Ärzte gefällt und im Nachhinein auch weiterhin so vertreten wird? Wie gehen andere KHér mit diesem Problem um?
MfG di-stei