MDK-Prüfung, Eingreifen in die ärztliche Behandlung

  • Guten Morgen allen im Forum,

    heute erhielt ich MDK GA zum Thema J96.0 bei J44.1-. Bei Aufnahme des Patienten bestand in der BGA ein O2 von 53%, der Patient erhielt 1 L O2 (man weiß ja auch nicht wie sich der Fall entwickelt). Die Kodierung wurde konform des Aufwandes erstellt.

    Der Gutachter sagt nun, \"eine Indikation zur Sauerstofftherapie sei nicht gegeben, und daher die J96.0 nicht zu kodieren...\"

    Was ist davon zu halten? Meiner Meinung nach ist das schon ein Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes. Zumal der Gutachter hier vielleicht auch der ex-ante - Sicht erlegen ist.

    Welche Meinungen gibt es dazu? Bitte um Rückmeldungen... :d_gutefrage:

    Gruß Vinzenz

  • Hallo Vinzenz,

    leider kann ich mit den 53% nichts anfangen (Sao2, Spo2,Svo2???)
    Entscheidend ist jedoch ob eine respiratorische Partial oder Globalinsuff. vorlag (z.B. O2 Partialdruck). Wenn nicht - keine Kodierung der J96.-

    Gruß Elsa

  • Hallo Vinzenz

    Der behandelnde Arzt hat entschieden, dass der Patient Sauerstoff benötigte. Für den MDK gilt:

    Unabhängigkeit des MDK, 275 Abs. 5 SGB V

    Die Ärzte des MDK sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen.

    Gruß Attila

  • Moin,

    Zitat


    Original von Elsa:
    Entscheidend ist jedoch ob eine respiratorische Partial oder Globalinsuff. vorlag (z.B. O2 Partialdruck). Wenn nicht - keine Kodierung der J96.-

    Sehe ich nicht so. Das ist zunächst eine klinische Diagnose. Wenn ich einen japsenden, cyanotischen Patienten habe, dessen Klinik sich durch Sauerstoffgabe bessert, dann ist das eine J96. Natürlich ist eine BGA hilfreich, es könnte aber sein, dass ich keine Möglichketi der BGA vor der Sauerstoffgabe gehabt habe. Die Therapie könnte dann sogar die Differentialdiagnostik verschleiert haben. Dennoch war sie nicht prophylaktisch.

    Hilfreich wäre in der Tat eine nähere Information zu den 53%.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Heute erhielt ich ein Gutachten, indem sich der Gutachter meiner Meinung nach zu sehr in die Behandlung einmischt. Der Patient erhielt Infusion mit Novalgin (NaCl + Novalgin bei Schmerztherapie). Der Gutachter kritisiert die Behandlung mit Novalgin (den Wortlaut habe ich jetzt nicht parat) und streicht den Aufenthalt komplett. ?( . In älteren Gutachten wurden vergleichbare Fälle vom selben Gutachter gerade aufgrund von iv-Gabe von Novalgin stationär genehmigt. Bitte um Ihre Meinungen dazu.

    Vielen Dank und schönen Feierabend.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo,
    es geht hier nicht um das Eingreifen in die Behandlung, sondern um das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    danke für die Antwort. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, es kann nicht sein, das ein MDK Arzt die erbrachte medikamentöse Behandlung kritisiert und aufgrund dessen den Aufenthalt streicht. Wie und mit welchen Medikamenten ein Patient behandelt wird, entscheidet immer noch der behandelnde Arzt und nicht der MDK Arzt. Wo soll das führen? was muss man sich NOCH alles gefallen lassen? Jetzt warte ich auf die Antwort von Behandler, bin gespannt was er dazu sagt.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Eine ausreichende und wirkungsvolle Schmerzbehandlung ist
    nicht nur eine moralische, sondern
    zugleich auch rechtliche Verpflichtung der Ärzte

    Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet den Arzt, Leiden zu lindern – eine kompetente Schmerztherapie gehört dazu.

    Eine unterlassene Schmerztherapie kann strafrechtlich Konsequenzen haben:
    unterlassene Hilfeleistung


    oder

    Ein Gutachter entscheidet am Schreibtisch


    Siehe auch:


    http://www.rtl.de/cms/news/rtl-a…17-1600160.html


    "Es darf nicht zu einer massenweisen Ablehnung kommen", sagte
    Bahr. "Das ist nicht in Ordnung. Die Versicherten und Patienten haben
    einen Anspruch auf Leistungen." Er forderte die Kassen zur Reaktion auf.
    "Das muss geprüft werden." Auch sein Ministerium werde sich dies
    ansehen. Patienten sollten ihre Rechte nutzen. "


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    vielen Dank für die Antwort. Leider bekommen die Patienten die Kürzungen und Streichungen ihrer Behandlung durch Kassen und MDK nicht mit. Sie werden behandelt und danach entlassen. Andernfalls hätten sie vielleicht selber was dagegen unternehmen können.
    Wie oft hatten wir Fälle, in dem nach langer, erfolglosen ambulanten Therapie eine stationäre Behandlung verordnet wurde, die dann nach der "Prüfung" von MDK kmpl gestrichen wurden. Widersprüche haben - wie heute üblich - nichts gebracht. Im s.g. Gutachten steht dann ein lapidarer Satz: " alle Maßnahmen sind ambulant erbringbar".
    Es ist frustrierend solche Gutachten zu lesen. Ich verstehe, das die Kassen prüfen müßen, ich verstehe wenn ein Gutachter manchmal die OGVD, UGVD oder manchmal auch die Nebendiagnosen kürzt.
    Aber ich werde niemals verstehen und ich weigere mich einem Gutachter zustimmen, wenn er die vom Arzt für einen Patienten ausgewählte Behandlungsmethode in Frage stellt! das darf nicht passieren, das geht zu weit!

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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  • Zitat

    Der Gutachter kritisiert die Behandlung mit Novalgin (den Wortlaut habe ich jetzt nicht parat) und streicht den Aufenthalt komplett.

    Hier wäre der Wortlaut notwendig, um eine Meinung abgeben zu können. Off-Label-Use bei Novalgin kann ich mir nicht vorstellen.....


    Hallo Herr Rembs,

    vielen Dank für die Antwort. Leider bekommen die Patienten die Kürzungen und Streichungen ihrer Behandlung durch Kassen und MDK nicht mit. Sie werden behandelt und danach entlassen. Andernfalls hätten sie vielleicht selber was dagegen unternehmen können.
    Wie oft hatten wir Fälle, in dem nach langer, erfolglosen ambulanten Therapie eine stationäre Behandlung verordnet wurde, die dann nach der "Prüfung" von MDK kmpl gestrichen wurden. Widersprüche haben - wie heute üblich - nichts gebracht. Im s.g. Gutachten steht dann ein lapidarer Satz: " alle Maßnahmen sind ambulant erbringbar".
    Es ist frustrierend solche Gutachten zu lesen. Ich verstehe, das die Kassen prüfen müßen, ich verstehe wenn ein Gutachter manchmal die OGVD, UGVD oder manchmal auch die Nebendiagnosen kürzt.
    Aber ich werde niemals verstehen und ich weigere mich einem Gutachter zustimmen, wenn er die vom Arzt für einen Patienten ausgewählte Behandlungsmethode in Frage stellt! das darf nicht passieren, das geht zu weit!

    Guten Morgen,

    aber wo hat er in diesem Beispiel die ausgewählte Behandlungsmethode in Frage gestellt? Der Gutachter sagt lediglich, dass die gewählte Behandlung komplett ambulant erbringbar wäre.

    Wie schon ein Vorredner geschrieben hat, es geht dabei um den § 12 SGB V. Und mit Verlaub, wenn KH ambulante Leistungen ohne zwingende Notwendigkeit stationär erbringen, kann das nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft der GKV gehen. Die KH sollten sich dann nicht wundern, wenn diese Behandlungen abgelehnt werden.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Guten Morgen,
    hier muss ich meinem Vorredner Recht geben. Das Krankenhaus kann doch nicht durch die Verabreichung von i.v.-Medikamenten, z.B. Antibiotika, wenn auch die orale Gabe möglich wäre, Elektrolytlösungen, wenn auch enteral möglich oder z.B. Herparin, wenn auch niedermolekular s.c. möglich, eine stationäre Behandlungsnowendigkeit künstlich herstellen. Hier muss der Einzelfall unter Rückgriff auf evtl. vorhandene Leitlinien sorgfältig analysiert werden.

    Gruß
    Siegfried Stephan