Aufwand einer ND zur Codierung

  • Liebe Kollegen,

    nach einer etwas tieferen zweiten Durchsicht der DKR 2003 bin ich glücklich, endlich gefunden zu haben, welcher Aufwand die Codierung einer Nebendiagnose rechtfertigt (s. Beispiel Banane bei Hypokaliämie von Herrn Rochell)... Die absurde Bemerkung, daß die ND " ...eine Verlängerung der Behandlungsdauer bedingt...", wurde ja nun zum Glück gestrichen.

    Im Beispiel 1 zur D003b findet sich das Beispiel einer Patientin mit CML, bei der eine bekannte koronare Herzkrankheit medikamentös weiterbehandelt wird. Die koronare Herzkrankheit wird als ND im Beispiel aufgeführt. Da die Weiterbehandlung einer KHK durchaus auch mit ASS erfolgen kann, das nun wirklich nicht die Welt kostet, könnte m. E. auch prima eine asymptomatische Hyperurikämie (z. B. mit Allopurinol), eine derzeit symptomatische Herzinsuffizienz (z. B. weil mit Lasix behandelt) codiert werden. Auch die Adipositas kommt nun zu Ehren, da sie wohl im Beispiel 4 die Operation erschwert und die Embolie begünstigt.

    Schön, endlich etwas Klarheit zu haben...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Blaschke:
    (s. Beispiel Banane bei Hypokaliämie von Herrn Rochell)... Die absurde Bemerkung, daß die ND " ...eine Verlängerung der Behandlungsdauer bedingt...", wurde ja nun zum Glück gestrichen.

    Guten Morgen Herr Blaschke,

    gerade Dr. Rochell, bzw. die BÄK (Stellungnahme der BÄK zur Revision der DKR für 2003, 14.10.2002), rät dringend davon ab, diesen Hinweis zu streichen!
    Herr Rochell will mir die Stellungnahme zusenden, da Sie noch nicht im Downloadbereich der BÄK zu finden ist.
    Ich werde Sie dann hier einstellen.

    Gruß

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    ich finde den Hinweis

    "DKR 0003a: ...Einer oder mehrere der oben genannten Faktoren werden üblicherweise eine verlängerte Dauer des stationären Aufenthaltes zur Folge haben..."

    trotzdem weiterhin unglücklich. Denn es ist ja eher nicht eine Diagnose allein, die die Verlängerung bewirkt, sondern die Komplexität des Falles, also die Summe der Nebendiagnosen. Dann aber kann ich nicht entscheiden, welche der ND die Verlängerung bewirkt und folglich müßte ich dann eigentlich alle weglassen. Ich weiß ja im Einzelfall nicht, ob es nun die (behandelte, nicht symptomatische) Herzinsuffizienz ist, der Diabetes oder die Hyperurikämie. Viele der ND führen aber nicht ("...üblicherweise...") zu einer Verlängerung des Aufenthalts, sondern zu einem erhöhten Sachkostenaufwand bzw. einer höheren Leistungsdichte, nämlich dann, wenn zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden (z. B. MRT), die aber üblicherweise an einem der "regulären" stationären Tage erfolgen. Außerdem führt auch der Aufwand für eine aufwendige medikamentöse Therapie nicht zu einer Verlängerung des Aufenthalts, die Kosten können trotzdem signifikant sein.

    Will ich aber die Komplexität eines Falles darstellen, muß ich alle angeben, und dann ist auch der obige Hinweis überflüssig bzw. sogar irreführend.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Blaschke:
    ...ich finde den Hinweis

    "DKR 0003a: ...Einer oder mehrere der oben genannten Faktoren werden üblicher-weise eine verlängerte Dauer des stationären Aufenthaltes zur Folge haben..."

    trotzdem weiterhin unglücklich.

    Hallo Herr Blaschke,

    ich auch, aber er ist ja nicht wirklich das "Grundübel".
    Die Problematik ist doch viel mehr, dass nicht klar ist, was genau unter "Diagnostische -, Therapeutische Maßnahme, erhöhter Pflege- ... aufwand" zu verstehen ist. Bei freier Interpretationsmöglichkeit sind Fehlanreize vorprogrammiert.

    Gruß

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Ja, genau, und deshalb bin ich für das neue Beispiel so dankbar. Das Beispiel definiert den notwendigen Aufwand, und zwar sehr gering (ein paar billige ASS, s. o.). Der vorhergehende Satz hat den Aufwand sehr hoch gehängt (Verlängerung der VWD = mindestens ein Tagessatz, also ein paar hundert Euro). Wer weiß schon, ob der zusätzliche Pflegeaufwand eines Dementen oder Schwerhörigen wirklich einigen hundert Euro entspricht. Jetzt weiß ich, daß auch die Rochellsche Banane zu codieren ist, hi hi... Ist nicht billiger als ASS...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
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    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Blaschke:...(Verlängerung der VWD = mindestens ein Tagessatz, also ein paar hundert Euro). Wer weiß schon, ob der zusätzliche Pflegeaufwand eines Dementen oder Schwerhörigen wirklich einigen hundert Euro entspricht.

    Die BÄK empiehlt den Hinweis folgendermaßen zu modifizieren:

    "Eine Nebendiagnose ist dann zu kodieren, wenn einer oder mehrere der oben genannten Faktoren den Aufwand der Patientenversorgung um einen Betrag in Höhe von mindestens 100,00 € oder eine verlängerte Dauer des stationären Aufenthalts zur Folge haben."

    Problem für Kodierer:
    Durch was und wann sind 100 € erreicht?
    Wann ist der stationäre Aufenthalt verlängert? (Überschreitung der durchschnittlichen VWD, überschreiten der oberen Grenzverweildauer, ....?)

    Aber es ist ja schon erledigt, der Passus ist ja ersatzlos gestrichen.

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Guten Abend!

    Jetzt haben Hunderte von Med. Controllern, DRG-Beauftragten, DRG-Päbsten etc. die Medizinerwelt davon überzeugen können, dass es wichtig ist jeden Flatus Incarceratus zu kodieren der Ressourcen verbraucht oder den stat. Aufenthalt anderweitig beeinflusst. Und jetzt kommt die Deckelung? Das ist ja wie im wirklichen Leben!
    Das kann´s ja wohl nicht sein.
    Weiterhin werde ich die laborchemisch kontrollierte Niereninsuffizienz oder die Hypokaliämie kodieren. Lieber noch als die Gangunsicherheit....!
    Zu viele Reglementierungen bestehen bereits. Durch neue Kalkulationen mit allen Krankenhäusern werden die Diagnose und ihre Wertigkeit schon zu recht gestupft werden. Den Rest machen dann die Sozialgerichte. Beim einen kostet die Laboruntersuchung soviel beim anderen so viel u.s.w. wo soll das enden?:-p

    Grüße aus dem Süden


    --
    Franz Ruppel

    Franz Ruppel

  • Hallo,
    das mit den 100Euro ist doch eine Sache ohne Realitätsbezug.
    Ich müßte jetzt nach Kostenarten und Kostenstellen ausrechnen , ob diese 100Euro herauskommen. Die Regelungswut von Verwaltungsstellen ist groß. Durch Geldwertvergleiche wird die Behandlung von Nebendiagnosen aber eher unattraktiv. Man rechne einmal die Ausgaben für einen Arztbesuch zur Diagnostik, ein beratendes Gespräch, Kontrolle usw. gegen die einfache Mitbehandlung einer Diagnose mit CCL<1, also zum Nulltarif im Krankenhaus, zum Beispiel eine Hyperurikämie. Da muß doch die Krankenkasse geradezu darum bitten, das im Krankenhaus gleich mit zu behandeln, statt den Patienten anschließend zum niedergelassenen Kollegen zur Diagnostik und Therapie zu schicken. Deshalb finde ich die Diskussion um die weitere Definition des Aufwandes absolut praxisfern.

    Wenn man handelt, egal wie, muß man es verschlüsseln. Fertig. Eigentlich versteht das jeder. Ob der Aufwand apparativ, oder organisatorisch, oder operativ, oder pflegerisch, oder anästhesiologisch, oder sachkostenbedingt usw. ist, bleibt doch egal.

    Auch die Verweildauerregelung ist realitätsfern, besonders bei polymorbiden Patienten, bei dem gleichzeitig mehrere Diagnosen behandelt werden müssen. Was trennt sich denn hier wie? Die das vorschlagen, sollten doch mal wieder einen Patienten anfassen.

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von bdomurath:
    Hallo,
    das mit den 100Euro ist doch eine Sache ohne Realitätsbezug.

    Wenn man handelt, egal wie, muß man es verschlüsseln. Fertig. Eigentlich versteht das jeder. Ob der Aufwand apparativ, oder organisatorisch, oder operativ, oder pflegerisch, oder anästhesiologisch, oder sachkostenbedingt usw. ist, bleibt doch egal.

    ... sollten doch mal wieder einen Patienten anfassen.

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath


    Hallo,

    vielen Dank für diese klaren und notwendigen Sätze.

    Es gibt Interpretationen, Erklärungen...
    aber der med. Sachverstand und unsere Aufgabe, Nutzen für den Patienten zu stiften, darf nicht dadurch gefährdet werden, daß diejenigen, die gar nicht mehr wissen wie es ist " einen Patienten anzufassen" uns mit absurden Empfehlungen und Vorschriften fremdbestimmen.


    Die Diskussion 100€ ist m.E. höchst überflüssig.


    Gruß

    E. Rembs