Verlegung nur mit medizinischem Grund?

  • Hallo,
    ja, das war eine direkte Rückverlegung, aber der MDK will eben keine Fallzusammenführung, sondern pocht auf eine primäre Fehlbelegung

    • Offizieller Beitrag

    bei wiederholten VT`s und Hypotonien
    Abklärung der Möglichkeit einer Herztransplantation und zur rhythmologischen Stabilisierung
    Bei schwerer psychiatrischer Grunderkrankung mit Niereninsuffizienz


    Patient gibt an, dass er jetzt nicht mehr so viel Angst vor einer weiteren „Herzattacke“ habe..."
    Pat. war über das Wochenende stationär.

    Guten Tag

    1) Diagnosen erklären stat. Behandlung Frage ob Herztransplantation möglich ist, spricht für schwerste Herzerkrankung

    2) Freitag Entlassung


    Siehe


    Krankenhaus-Entlassung am Freitag ist lebensgefährlich
    http://www.welt.de/print-wams/art…efaehrlich.html


    und

    Patients discharged from hospitals on Fridays are more likely to die in
    the following month than those sent home midweek, according to Canadian research.

    Overall, 7.1 per cent of the patients had had an "event", such as a heart attack, that led to them
    being readmitted, or dying; 5.4 per cent of patients were readmitted and 1.7
    per cent died in the 30 days following discharge.

    http://www.newscientist.com/article/dn2450…-dangerous.html


    http://www.cmaj.ca/content/166/13/1672.full.pdf+html


    und


    Die Entlassung am Freitag ist jedoch von einer erhöhten
    Rate an stationären Wiederaufnahmen gefolgt.

    http://data.aerzteblatt.org/pdf/103/14/a927.pdf


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo MedCo_Dia

    wenn med. Gründe die weitere Behandlung übers Wochenende erfordern dürften Sie kein Problem haben.

    Sollten keine med. Gründe vorliegen und der Aufenthalt somit zw. der "fehlenden Nachtwache" begründet sein verweise ich auf den Beschluß des Großen Senats vom 25.09.07 wonach es nicht die Zweckbestimmung eines KH ist soziale Notlagen zu beseitigen. Ebenfalls gehört es nicht zu den Aufgaben der Krankenversicherung die für eine erfolgreiche KH-Behandlung notwendigen gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen zu schaffen oder diesbezügliche Defizite durch eine Erweiterung des gesetzlichen Leistungsspektrums auszugleichen.

    mit freundliche Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo und guten Morgen Einsparungsprinz,


    das Urteil hört sich theoretisch gut an, wäre da nicht nur da Problem, dass Kliniken auch mit den Patienten auskommen müssen und diese nicht einfach so mittels Polizei aus der Klinik entfernen können. Die Leistungsträger reden sich - mal salopp gesagt - da schon leicht, wenn diese aus sicherer Entfernung den Sachverhalt beurteilen.

    Ebenso gibt es bereits Kliniken, die Klageschriften von Leistungsträgern erhalten haben, bei denen die Kasse eine zu kurze Liegedauer unterstellt und dadurch ein Behandlungserfolg auch über das Wochenende gefährdet wäre. Ebenso hört man auch Vorwürfe, dass Kliniken für Komplikationen ja verantwortlich sein sollen....tztztz.... ;(

    Also ganz so einfach ist es nur im Büro und aus sicherer Entfernung :thumbup: . Ein Praktikum, einmal im Jahr so für einen Monat speziell für Kassenmitarbeiter wäre doch eine runde Sache, damit die praktische Erfahrung etwas einzug hält... in diesem Sinne einen angenehmen Tag.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Wurmdobler,

    da kann ich Ihnen in allen Punkten nur beipflichten, hier ist eine Menge "Fingerspitzengefühl" und wahrscheinlich eine Kulanzentscheidung erforderlich. Verwunderlich nur, warum solche (notwendigen) Kulanzentscheidungen immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen sollen...

    ebenfalls einen angenehmen Tag wünscht
    Einsparungsprinz

  • Schönen guten Tag Einsparungsprinz!

    Verwunderlich nur, warum solche (notwendigen) Kulanzentscheidungen immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen sollen...

    Auf diese Formulierung, lieber Einsparungsprinz, springe ich mal an:

    1.
    Solche notwendigen Kulanzentscheidungen gehen immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder alternativ der Steuerzahlergemeinschaft. Oder wer glauben Sie, trägt die Kosten der Krankenhäuser sonst, auch und gerade wenn sie dann Verluste machen. OK, vielleicht beteiligen sich bei den privaten Trägern noch zu einem minimalen Prozentsatz die Aktionäre durch eine niedrigere Dividende.

    Wenn sie eine solche Fomulierung verwenden, dann schreiben Sie bitte doch, worum es wirklich geht: Verwunderlich nur, warum solche (notwendigen) Kulanzentscheidungen immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft meiner Krankenkasse gehen sollen...

    2.
    Sie werden kaum glauben, wie viele Patienten im Krankenhaus letztlich auf "Kulanz" behandelt werden....

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    P.S. eigentlich schließt sich "notwendig" und "Kulanz" aus

  • Hallo Hr. Schaffert,

    dann spring ich auch gleich mal an und beende aber gleichzeitig meine Teilnahme an der Diskussion weil diese jetzt doch vom eigentlichen Thema abweicht.

    - sie schreiben es richtig, ... oder alternativ die Steuerzahlergemeinschaft und wie sieht das Verhältniss aus?

    - die Formulierung "meine KK" werden Sie in d. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft von keinem KK-Mitarbeiter finden da diese nicht mit Ihrem Arbeitgeber verheiratet sind. Als Versichertengemeinschaft sehe ich die Mitglieder aller gesetzlichen KK an. Von meiner oder irgendeiner anderen KK zu reden macht absolut keinen Sinn. Wenn doch, würde ich mich freuen wenn Sie mir einen Vorteil nennen können.

    - Notwendig und Kulanz schließen sich absolut nicht aus. Wie bereits obig diskutiert ist es absolut erforderlich nicht nur sturr nach dem Gesetz zu gehen sondern in Ausnahmesituationen Kulanzentscheidungen zu treffen. Warum diese Kulanzentscheidung dann nicht notwendig sein sollte verschließt sich mir leider.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,
    ja, das war eine direkte Rückverlegung, aber der MDK will eben keine Fallzusammenführung, sondern pocht auf eine primäre Fehlbelegung


    Moin

    Das begreife ich nicht ganz: FÜhren denn die zusätzlichen Tage des 2. Aufenthaltes zu einer OGV-Überschritung?

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,
    nun mal wieder die Betrachtung des Falls in der Interpretation von Einsparungsprinz: Warum behält die Klinik den Pat.? Man traut sich offenbar nicht, den Pat. ohne nächtliche Betreuung/Überwachung zu lassen. Also kann er nicht in sein "betreutes Wohnen" zurück, man sieht in der Klinik die Notwendigkeit einer medizinischen Beobachtung.

    Damit braucht man nicht um Kulanz u.ä. zu diskutieren, sondern die Frage ist doch, kann ich den Pat. bereits gefahrlos entlassen - oder muss ich ihn noch behalten. Blöderweise hat man sich hier für das zweitere entschieden und noch blöder den Grund (nämlich keine Überwachungsmöglichkeit zuhause) angegeben. Hinterher zu sagen, da war ja dann nix, dann hätte man den doch gleich am Freitag entlassen können, ist schon eine ziemlich freche Nummer, die der MDK im AUFTRAG der Kassen da öfter mal abzieht. SIE müssen das ja nicht am Patientenbett entscheiden!


    Guten Tag!
    P. Dietz

  • Hallo,
    ja, das war eine direkte Rückverlegung, aber der MDK will eben keine Fallzusammenführung, sondern pocht auf eine primäre Fehlbelegung


    Hello again,

    mal davon abgesehen, das die Diskussion zwar interessant ist aber m.E. etwas vom ursprünglichen Thema abdriftet:

    der MDK kann vieles wollen, aber haben Sie den Fall vorher nicht in der Abrechnung gem. FPV zusammengefasst? Es liegt doch A B C vor, wobei A und C zu A(brechnung) werden. Dann kann der MDK doch nur eine sekundäre Fehlbelegung feststellen, die entweder zur Streichung von OGVD-Tagen oder zu mehr (oder überhaupt welchen) Verlegungsabschlägen führt, eine primäre Fehlbelegung kann sich nur auf den gesamten Aufenthalt beziehen. Was hat denn der Kostenträger für eine Frage an den MDK gestellt bzw. was hat er von Ihnen jetzt gefordert? Eine Gutschrift des zweiten Falles in Ihrem Haus? Dann haben Sie den Fall ja doch nicht zusammengeführt. Vor dem Urteil des MDK ist doch erstmal die FPV vorrangig zu beachten.

    Ich bin etwas verwirrt ?(

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    es tut mir echt leid, der Entlassbericht war etwas "konfus" geschrieben, habe nun noch einmal gründlich nachgeforscht, da auch mich das Thema Fallzusammenführung beschäftigt hat:
    es fand eine Verlegung in unsere Klinik statt, jedoch keine Rückverlegung. Die ursprüngliche Aufnahmeklinik waren nicht wir, und deshalb auch keine Fallzusammenführung.
    Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung, habe nun einen Widerspruch geschrieben, mal sehen, was zurück kommt ;)
    Das Forum ist echt klasse