L03.11= Folge einer Verletzung - s. Exclusivum - BG meckert HD

  • Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    ich habe ein Schreiben der BG vorliegen, welche die durch uns kodierte L03.11 als HD (ND = T89.02) ablehnt und die S91.3 als HD kodiert haben möchte. Sie beruft sich auf das Exclusivum am Anfang des L-Kapitels, welches da lautet: \"Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98 )\"

    Der Patient war in einen Nagel getreten, kam aber erst 2 Tage später wegen der Infektion der Wunde zur Untersuchung und wurde wegen Phlegmone stationär aufgenommen. HD m. E. klar die Phlegmone. Aber wie kann ich das der BG nun klar machen? Dieses besagte Exclusivum ist schon etwas verwirrend! :sterne:

    MfG

    HF

  • Hallo,

    das Thema wurde hier unter verschiedenen Aspekten schon häufig diskutiert (siehe z.B. hier ). Das Exklusivum bedeutet ja nun lediglich, dass eine offene Wunde nicht mit einem Kode aus Kapitel XII, sondern im Bereich S00-T98 kodiert wird (siehe auch Abschnitt \"Exklusiva\" in DKR D013c). Sie haben aber nicht eine offene Wunde, sondern eine Phlegmone behandelt - also ist Ihre Kodierung korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich hatte ich das Forum vorab schon \"durchforstet\". Aber die Interpretation der BG des Exklusivums hatte mich doch kurzfristig etwas durcheinandergebracht.

    Aber nun blicke ich wieder klar. :biggrin:

    Einen schönen Tag noch.

    Mfg

    HF

  • Hallo HF,

    ich würde den Fall etwas anders codieren.

    Es ist eine Frühkomplikation nach einem Trauma, also T79.3 (der Code ist nicht verboten) + Erreger + S91.3 (oder ein Code für eine tiefere Verletzung, denn nach 2 Tagen wird die Wunde wohl noch vorhanden sein). Wenn es zur Phlegmone gekommen ist, und diese der Aufnahmegrund war, kommt diese selbstverständlich hinzu und ggf. auch als HD.

    So würde ich es machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin