Guten Tag Herr Boecken,
die "Upcoding-Regelung" im Fallpauschalengesetz war mir anfänglich nicht verständlich. Aber inzwischen sehe ich sie als einen halbwegs sinnvollen Mechanismus an. (Man lernt ja dazu, hoffentlich.)
Die "Kodierqualität" ist immer nur relativ. Insbesondere im Hinblick auf den Vergleich zweier Pflegesatzzeiträume eines Hauses. Um einen CM prospektiv zu vereinbaren, verwende ich Ist-Zahlen der laufenden Periode. Wenn die codierten DRGs plausibel sind, was sie sehr wohl auch mit sehr geringem Verschlüsselungsaufwand und unter nur teilweiser Beachtung der Kodierregel sein können, sehe ich zumindest für die Anfangsphase kein Problem, wenn im nächsten Jahr der CMI durch Änderungen im Kodierverhalten ansteigt. Ich bekomme ja trotz Kappung bei gleicher Leistung (Fallzahlen) das vereinbarte Budget.
Wenn die neuen Zahlen wieder plausibel sind, spricht doch nichts dagegen, für das Folgejahr mit diesem erhöhten CMI an den Start zu gehen. Ich gebe damit lediglich zu, dass im dann abgerechneten Zeitraum die Kodierung noch nicht optimal war. Sie haben Recht, der hausindividuelle BFW wird etwas sinken, aber große Sprünge erwarte ich mir davon nicht, zumal es anfangs budgetneutral bleibt.
Entscheidend ist es m. E. zunächst, eine Planungs- und Liquiditätssicherheit für das jeweils nächste Jahr dadurch zu erreichen, dass die Kodierung auf einem möglichst konstanten (ggf. noch steigerungsfähigen) Niveau abläuft.
Plausible Daten meine ich dadurch gewinnen zu können, dass der entlassende Arzt die ermittelte DRG validieren muss. Er wird doch gerade noch wissen, ob es sich um einen operierten oder nicht operierten Patienten, einen Patienten mit oder ohne Komplikationen und Nebenerkrankungen handelte und ob die Hauptdiagnosegruppe zutrifft. EDV-technisch sollte er in die Lage versetzt werden, die erfassten ICDs und OPS für seinen Patienten wiederzufinden und zusammen mit der DRG anzuzeigen, dann kann er validieren. Ohne EDV geht das natürlich überhaupt nicht.
Zitat
Original von L. Boecken:
angenommen man steigt 2003 um und vereinbart mit den Kassen einen CM , der einem CMI von 0,9 entspricht. Glauben Sie, dass man so ohne weiteres im Jahr danach einen von 1,0 vereinbaren kann (wenn dann Coder im Einsatz sind)? Das würde ja dazu führen, dass die baserate pünktlich für 2005 sinkt! Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sowas nicht ohne Zugeständnisse anderswo, z.B. beim Fallmengengerüst, durchsetzbar ist. Vielleicht ist es doch nicht zu früh für eine Kontrolle der Verschlüsselung ?:uhr: :look:
Einen höheren CMI bei gedeckelten Niveau zu vereinbaren, sollte doch jederzeit möglich sein, oder? Aber vielleicht mache ich einen Denkfehler. Was meinen Sie denn genau mit "Zugeständnissen beim Fallmengengerüst"? Mehr machen oder weniger?
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH