Mikrobiologischer Befund

  • Guten Abend allerseits,

    die ICD-Kategorie B96.- umfasst Sekundärkodes zur Angabe des Infektionserregers bei andernorts klassifizierten Krankheiten. Laut DKR D012f (Tabelle 2) handelt es sich bei der B96.- um obligatorisch (!)anzugebende Sekundärkodes. Muss ich im Falle einer Pneumonie mit mikrobiologischem Nachweis von Hämophilus influenzae auch an die J14 den obligatorischen Sekundärcode B96.3 anhängen? Die J14 steht bereits für Pneumonie durch Hämophilus influenzae...

    Schöne Grüsse

    McHenze

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, siehe DKR D012:

    Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.

    In J14 steckt schon alles drin.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau