Hallo Forum
und ein gutes neues Jahr!
Und gleich 1 Problem: wir haben in 2007 eine Mindestmenge nicht erreicht.
Was hat das für Konsequenzen?
Müssen wir die in 2007 abgerechneten Fälle zurückzahlen?
Dürfen wir die Leistung in 2008 tatsächlich nicht mehr erbringen?
(Wir werden natürlich versuchen, vom zuständigen Ministerium eine Ausnahmegenehmigung gem. §5 (2) der Mindestmengenvereinbarung zu erhalten).
Viele Grüße
NiR