ACE Hemmer bei chron Niereninsuffizienz II°

  • Liebe Forumsmitglieder,

    dieses Thema würde auch in das MDK-Forum passen, ist aber vorrangig eine Kodierfrage:
    Wir kodieren die N18.82 (GFR im entsprechenden Bereich). Pat. bekommt ACE-Hemmer (Delix) -> lt. Kardiologen im Hause ist das der entsprechende Aufwand.
    Das wurde vom MDK auch lange anerkannt, auf einmal gibt es eine neue Argumentation: Nur bei gleichzeitigem Vorliegen einer Mikroalbuminurie sei Delix eine spezifische Therapie. ND gestrichen.

    Was sagen Sie dazu? Ist diese Auffassung korrekt? In welchen Fällen kodieren Sie die N18.82?

    Viele Grüße
    CB

    P.S. Bei einem konreten Fall aus 07 macht das ein halbes RG aus. (Ab 2008 sind die N18.81 und die N18.82 in der CC-Matrix allerdings abgewertet).

  • Hallo CB,
    es ist zwar bewiesen, daß der nephroprotektive Effekt von ACE-Hemmern einerseits auf deren antiproteinurischer Wirkung beruht, aber selbstverständlich nicht nur auf dieser speziellen Wirkung allein! Genauso wichtig ist natürlich der antihypertensive bzw. Anti-Angiotensin-II-Effekt. Insofern halte ich die Argumentation des MDK in diesem Fall für fragwürdig. Allerdings, wenn Sie bei einer schon bekannten chronischen Niereninsuffizienz Stadium II nichts anderes tun, als das Delix, das der Patient auch schon zuhause nahm, fortzuführen, und sonst keinerlei Aufwand damit hatten, ist natürlich fraglich, ob die Kriterien für eine Codierung als ND an sich gegeben sind.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

  • Hallo Dr. Stern,

    vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort! :)

    Zu der grundsätzlichen Frage nach dem Aufwand: Eine Tablette Delix ist nicht viel, zugegeben. Jedoch, im MDK-Kommentar zu den DKR ist zu lesen:
    \"Es gibt im G-DRG-System keine quantitative Definition oder Vorgaben zur Höhe des Ressourcenaufwandes. Sobald ein Aufwand von größer als 0 bezüglich Therapie, Diagnostik oder Betreuung / Pflege / Überwachung erkennbar ist und keine andere Kodierrichtlinie dem entgegensteht, rechtfertigt dieser prinzipiell die Verschlüsselung der Nebendiagnose.\"

    Die N18.82 nicht zu kodieren, wäre ausgesprochen zurückhaltend. Jedenfalls finde ich nicht, dass man die Kodierung als Upcoding bezeichnen kann. Sehen Sie das anders?

    Viele Grüße
    CB

  • Hallo Herr Stern,

    laut DKR spielt der Ausmaß bzw. Quantität einer Therapie (ob billig oder teuer) keine Rolle. Entscheidend ist, dass eine behandlungsbdürftige Erkrankung mit einem threpautischen oder pflegerischen Aufwand einherging.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Ordu und CB!

    jetzt mal ganz ehrlich, natürlich ist die Niereninsuffizienz eine behandlungsbedürftige Erkrankung, natürlich ist es bei ihr leicht einen vermehrten Behandlungsaufwand zu dokumentieren, sei es durch wiederholte Clearance-messung, Absetzen der vom Hausarzt verschriebenen NSAR, Verzicht auf kaliumsparende Diuretika, wenn wir schon kurz vorm 6,0er-Kalium stehen, Verzicht auf 500mg Lasix, wenn der Patient schon staubt, usw., usw., usw...
    Aber, Hand aufs Herz, die 5mg Delix, die der Patient von zu Hause schon mitbringt und weiternimmt, sind doch eher kein therapeutischer oder pflegerischer Mehraufwand, wenn sonst nix passiert. Oder wie sehen Sie das?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

  • Hallo nochmal,

    ich sehe das so: wir haben ein pauschalierendes Entgeltsystem. DRGs sollen zwar Leistungen mit vergleichbarem Ressourcenaufwand bündeln, dennoch ist es eine \"Mischkalkulation\". Manchmal therapieren und pflegen sich die Stationsteams an einem Patient die Finger wund und diese Leistungen wurden mit der später abgerechneten DRG nicht kostendeckend erbracht. Ein anderes Mal hat man keinen Wahnsinnsaufwand und hat über die Kostendeckung hinaus Erlöse erwirtschaftet. So ist das System eben.

    Man sollte nicht mutwillig Upcoding betreiben, da gibt es nichts zu diskutieren. Aber so lange ich mich im Rahmen der DKR bewege, kann ich akzeptieren, dass das System auch mal zu unseren Gunsten arbeitet.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
    CB

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Dr. Stern:
    ...die 5mg Delix, die der Patient von zu Hause schon mitbringt und weiternimmt, sind doch eher kein therapeutischer oder pflegerischer Mehraufwand, wenn sonst nix passiert.

    Guten Tag,

    es wurde nicht gesagt, dass der Patient die eigenen Tabletten weiternimmt.
    Man muss nicht neu diagnostizieren oder die Therapie umstellen, um einen therapeutischen Aufwand im Sinne von Therapie zu haben (siehe Beispiel 1 D003 \"KHK\").
    Nimmt der Patient allerdings die eigenen Tablette (welche ja eigentlich vom KH gestellt werden müssen), ist der Aufwand = 0.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • und lassen Sie das nur nicht die Kasse hören, das der Patient die Tabletten von zu Hause mitbringt und weiter nimmt!!!!


    KHEntG
    § 2 Krankenhausleistungen
    (1) 1Krankenhausleistungen nach § 1 Abs. 1 sind insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung; sie umfassen allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. 2Zu den Krankenhausleistungen gehören nicht die Leistungen der Belegärzte (§ 18) sowie der Beleghebammen und -entbindungspfleger.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    eine chronische Niereninsuffizienz Stadium II WHO darf man nicht alleine anhand der GFR diagnostizieren. Es ist lt. Fachgesellschaft ein weiterer pathologischer Befund, sei es durch Labor, Sono, oder ander Bildgebung erforderlich, wodurch der Nierenschaden belegt wird. Ein Mikroalbuminurie bei diabetischer, oder hypertensiver Therapie wäre da hilfreich. Ein ACE-Hemmer wäre bei Mikroalbuminurie als Aufwand zu werten. Bei jetzt negativem Urinbefund unter ACE-Hemmer, bei vormaligem Nachweis einer Albuminurie ohne ACE-Hemmer zeigt den Therapieerfolg an. Mir würde dann noch die entsprechende Grundkrankheit in der Diagnoseliste fehlen (Hochdruck mit Niereninsuffizienz, Diabetes mit Nephropathie).

    mfg

    N. Bröker