Hallo Forum,
bei folgendem Fall finde ich, daß sich zwei Kodierregeln klar widersprechen (siehe S.70 der Kodierrichtlinien, Punkt Neubildungen):
Ein Patient kommt 5 Jahre nach Primär-OP eines Rektumkarzinoms geplant zur systemischen Chemotherapie von auswärts im CT gesicherten Lungenmetastasen. Es liegen keine weiteren Filiae vor, und auch kein Rezidiv des Rektumkarzinoms. Dabei gilt einerseits die Regel
\"erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, sind diese als HD anzugeben\", aber etwas weiter unten folgt die nächste Regel
\"erfolgt die Aufnahme primär zur systemischen Chemotherapie von Primärtumor und/oder Metastasen, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose zuzuweisen\".
Wer kann mir helfen, was ich jetzt als HD codieren soll, C20 oder C78.0?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Stefan Stern