HD bei Chemotherapie von Lungenmetastasen

  • Hallo Forum,

    bei folgendem Fall finde ich, daß sich zwei Kodierregeln klar widersprechen (siehe S.70 der Kodierrichtlinien, Punkt Neubildungen):

    Ein Patient kommt 5 Jahre nach Primär-OP eines Rektumkarzinoms geplant zur systemischen Chemotherapie von auswärts im CT gesicherten Lungenmetastasen. Es liegen keine weiteren Filiae vor, und auch kein Rezidiv des Rektumkarzinoms. Dabei gilt einerseits die Regel

    \"erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, sind diese als HD anzugeben\", aber etwas weiter unten folgt die nächste Regel

    \"erfolgt die Aufnahme primär zur systemischen Chemotherapie von Primärtumor und/oder Metastasen, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose zuzuweisen\".
    Wer kann mir helfen, was ich jetzt als HD codieren soll, C20 oder C78.0?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

  • Guten Tag, Dr. Stern,

    m. E. widersprechen sich die Kodierrichtlinien hier nicht.

    Im ersten Beispiel wird der Patient speziell zur Resektion der Lebermetastasen aufgenommen, ergo: Metastasen als HD

    Im zweiten Beispiel (entspricht wohl Ihrem Fall) wird der Patient zur systemischen Chemotherapie aufgenommen, ergo: Primärtumor als HD.

    Wären die Metastasen mit lokaler Chemo- oder Strrahlentherapie behandelt worden, wären sie wiederum die HD.

    Ich würde also in Ihrem Fall die C20 als Hauptdiagnose kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Herr Stern,
    Sie planen eine systemische Therapie der Metastasen, damit ist das primäre Malignom als HD zuzuweisen.
    Siehe Beispiel 5 in der DKR 0201f.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Frau Mertens und Herr Horndasch,

    vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt: mein Patient wird zur syst. Chemotherapie von Lungenfiliae (und nichts anderem) stationär aufgenommen, ergo: Lungenfiliae als HD, analog zu unserem Beispiel 1 im Kodierregelwerk.

    Aber die nächste Regel (nur ein paar Zeilen weiter) sagt aber genau das Gegenteil, nämlich daß ich das (längst nicht mehr vorhandene) Rektumkarzinom zur HD machen soll. Verstehen Sie jetzt mein Problem?

    Freundliche Grüße,
    Dr. Stefan Stern

  • Schönen guten Tag,

    wir haben Ihr Problem ja schon bei der ersten Frage verstanden und auch beantwortet. Nach DKR müssen Sie bei Durchführung einer systemischen Chemotherapie das Malignom als HD verschlüsseln. In Ihren Fall C20. Die Metatstase ist als ND zu verschlüsseln. Also C78.0. Und so ist das auch in den DKR beschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen

    G. Grimm

  • Hallo Hr. Stern,
    jetzt komme ich nicht mehr mit. Das Bsp 1 in der DKR 0201 handelt von einem isolierten Frontallappen-Gehirntumor. Zumindest in den Versionen 2006-2008.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen und Guten Morgen,
    ich meinte natürlich Beispiel 4, TSCHULDIGUNG! Jetzt aber nochmal zu Herrn Grimm: danke für Ihre Klarstellung, ich seh das eigentlich auch so, aber: es bleibt dann der erste Regelsatz wohl zu präzisieren: \"erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, sind diese als HD anzugeben\", müßte dann heißen, \"nur zur operativen Behandlung von Metastasen....\". Denn mit der Chemo behandle ich ja in meinem Fall auch nur die Metastasen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

  • Hallo und guten Morgen, Herr Dr. Stern,

    \"nur zur operativen Behandlung von Metastasen\" wäre aber auch nicht richtig, denn bei einer lokalen Chemotherapie der Metastasen wären ja auch die Metastasen HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Mertens,

    danke für den Hinweis und für Ihre Geduld mit mir als Langsamversteher.
    Der erste Regelsatz müßte also heißen \"erfolgt die Aufnahme nur zur LOKALEN Behandlung von Metastasen, sind diese als HD anzugeben\". Egal, ob Chemo-, Strahlen- oder operative Therapie. So muß es gemeint sein, und dann hätte mich der Text auch nicht so in die Irre geführt.

    Schönen Tag noch wünscht Ihnen
    Dr. Stefan Stern

  • Guten Morgen,
    gern wüssten wir wohl alle, von wem und wie es \"gemeint\" war! Ich sehe allerdings den eingangs beschriebenen Widerspruch aus anderen Gründen nicht und kann die Lösung von Herrn Grimm leider nicht unterstützen. Zweifellos erfolgt die Aufnahme \"nur\" zur Behandlung von Metastasen, also sind diese als HD gemäß DKR 0201f zu kodieren, ganz gleich ob systemisch oder (loko)regional behandelt wird. Entscheidend ist, dass die Behandlung des Primärtumors (Rektum-Ca) bereits abgeschlossen war und die Lungenmetastasen jetzt erst neu aufgetreten sind.
    Die vermeintlich widersprüchliche Passage der DKR lautet
    \"erfolgt die Aufnahme primär zur systemischen Chemotherapie von Primärtumor und/oder Metastasen...\"
    Der Passus bezieht sich somit auf die Primärtherapie, die mit dieser DKR durchaus sinnvoll geregelt ist. Im beschriebenen Fall liegt die Primärtherapie allerdings viele Jahre zurück und muss als abgeschlossen gelten.
    Meine Antwort auf die Eingangsfrage lautet daher: C78.0 ist HD, C20 ND
    Beste Grüße aus Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    wenn es so wäre, wie Sie vermuten, müßte der DKR-Text eigentlich lauten \"erfolgt die Aufnahme zur primären systemischen Chemotherapie von Primärtumor und/oder Metastasen...\", nicht wahr? In diesem Fall lese ich das Adverb \"primär\" jedoch eher im Sinne von \"hauptsächlich\" bzw. \"vorrangig\". Ich würde gerne wissen, wie es den anderen geht bzw. was der Lord of the Codes dazu meint, wenn wir hier schon in die Tiefen der deutschen Grammatik abtauchen.

    Schöne Grüße nach Berlin,
    Dr. Stefan Stern