I.V. - Aufenthalt nicht im §21-Datensatz ?

  • Hallo Forum,

    unser SAP nimmt die vollstationären Aufenthalte, die durch einen Integrierten-Versorgungsvertrag (\"I.V.\") bezahlt werden, nicht in den §21-Datensatz hinein. Das scheint mir primär auch plausibel, den §1 KHEntgG beschriebt abschließend die vom Gesetz gemeinten Fälle.

    Trotzdem die Frage: Wird das anderswo evtl. anders gesehen ?

    Und: Besteht trotzdem eine Dokumentationspflicht für die BQS ? Inhaltlich wäre dies - gerade aufgrund der Neuberechnung des Nenners beim BQS-Verfahren - zu bejahen, aber in der Sollstatistik der BQS, die sich ja am §21-Datensatz orientiert, tauchen diese i.V.-Fälle ja nicht auf.

    Für jeden Tip(p) dankbar, viele freundliche Grüße von der Ostsee - hellgrauer warmer Winter.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,
    das SAP handelt richtig: in den §21 Datensatz kommen nur die reinen DRG-Fälle. Was anderes ist es mit der Dokumentationspflicht in der BQS. wir haben von dort die Auskunft, dass ab 2008 auch die IV-Fälle der BQS unterliegen, was Sinn macht, wir handhaben das auch bereits so.
    Ein Problem ist bislang ungelöst: Einige Kassen sind nicht bereit, den Qualitätszuschlag von 1,28 Euro zu zahlen, die wiederum die BQS einfordert. Da sind wir in Gesprächen.
    Wir werden ab unabhängig davon die IVs dokumentieren im Sinne einer internen QS.

    Freundliche Grüße nach Greisfwald (wo ich seit langem mal hin will :)

    Klaus Harder

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von Klaus H.:
    in den §21 Datensatz kommen nur die reinen DRG-Fälle.

    Wo steht denn das?

    Nach meiner Lesart sind alle \"Krankenhausfälle\" zu übermitteln. Dazu gehören explizit auch rein vorstationäre und teilstationäre Fälle sowie sogar Begleitpersonen (Siehe Vereinbarung und Anlage zur Vereinbarung zum § 21 KHEntgG)

    Die IV-Fälle werden zwar nicht explizit erwähnt, ich habe aber bisher auch keinen Ausschluss gefunden.

    Im Übrigen gibt es ja sehr unterschiedliche Verträge, auch im Hinblick auf die Anrechnung auf das Budget.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    ich habe mir die Anlage in der Fassung vom 28.09.2007 noch mal angeschaut:
    da ist nur die Rede von DRG-Fällen, teilstationären usw. IV-Fälle laufen außerhalb des Budgets U(zuumindest was mir bekannt ist), sind in keiner Vereinbarung (E1 plus) enthalten, waren von Inek bei der Teilnahme an der Kalkulation nicht erwünscht. Klar. im Text ist IV nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber eine Formulierung wie \"alle vollstationären Fälle\", die das implizieren könnte, habe ich auch nicht gefunden.
    Freundliche Grüße
    Klaus Harder

  • Schönen guten Tag Herr Harder,

    ich zweifele nicht unbedingt daran, dass Sie Recht haben könnten. Nur hätte ich dafür gerne einen verbindlichen Beleg. Leider habe ich aber weder im Gesetz, noch in der Vereinbarung oder deren Anlagen eine eindeutige abschließende oder ausschließende Definition der Fälle für die Datenübermittlung gefunden.

    Ich hätte halt gerne eine offizielle Formulierung in der Form \"Die Daten nach § 21 KHEntgG sind für alle vollstationären, teilstationären vorstationären [...] Krankenhausfälle soweit sie nicht im Rahmen von IV-Verträgen nach § xxx SGB V erbrecht werden, zu übermitteln...\" oder so ähnlich....

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,

    ich möchte Herrn Schaffert insofern unterstützen, als es nach unserer Wahrnehmung sehr, sehr unterschiedliche IV-Gestaltungen gibt. Bei stationären Fällen (das sind sie nunmal zumeist) gibt es durchaus Vertragsgestaltungen, bei denen komplett und ohne jede Einschränkung nach DRG-Fallpauschalen abgerechnet wird und diese Fälle nicht extrabudgetär vergütet werden. Natürlich sind mir auch Veträge bekannt, die eine Rabattierung enthalten, aber von den Ausgleichsmechanismen ausgeschlossen werden (die Vor- und Nachteile für ein KH sind hinlänglich diskutiert worden). Einen inhaltlichen Grund, nur anhand des Labels \"IV\" die Fälle nicht nach §21 auszuweisen, kann ich allerdings nicht erkennen - von der fehlenden Klarstellung in einer offiziellen Formulierung mal abgesehen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo \"Alle Zusammen\",

    auf den 1. Blick in das \"Fehlerverfahren Datenbestand 2007\" hat sich für die IV-Problematik wohl nichts geändert.
    Da wir noch nicht so weit sind, kann ich mich mit meinen Bemerkungen nur auf die Datenlieferung 2007 für 2006 beziehen.

    Die eigentliche Frage müßte jedoch lauten:

    [c=blue]\"Wo fängt IV gemäß §301 an?[/code]
    - Bei Bestehen eines IV-Vertrages oder erst mit dem 1.Fall nach Überschreitung der Budget-Grenze.

    Denn das Problem fängt ja bereits beim Aufnahme-Satz an:
    Hat man einen \"Aufnahmegrund\" mit einer \"4\" in der 3. Stelle im Aufnahmesatz (§301) gesendet, gab\'s folgenden \"Fehler\" für diesen Fall im §21-Datensatz:
    F0004 FALL-AufnGrundZusatz: Wert nicht in Werteliste (41)

    Gibt es neben den Zuschlägen keinen \"70er\" Entgeltschlüssel sondern nur \"61er\" im Rechnungssatz ( §301) erhielt man für diesen Fall im §21-Datensatz folgenden \"Hinweis\":
    E0003 ENTGELTE: DRG-Entgelt oder Entgelt nach §6 Abs.1 KHEntgG für vollstationäre Behandlung fehlt.

    Wenn man zB. mit dem Kostenträger nur \"61er\" Entgeltschlüssel ab dem 1. Fall vereinbart hat,
    erhält man für alle Fälle den \"Hinweis\" und mit dem \"Aufnahmegrund\" \"0141\" werden alle Fälle dieses
    Kostenträgers mit dem \"Fehler\" abgewiesen, das aber in 2007 von der Prüfsoftware folgendermaßen kommentiert wurde:

    Zitat

    Fälle, die der Integrierten Versorgung gemäß § 140a ff. SGB V (Aufnahmegrund xx4x) zuzuordnen sind, unterliegen nicht der Übermittlungspflicht nach § 21 KHEntgG und wurden deshalb von der weiteren Verarbeitung ausgeschlossen.Sie befinden sich daher unter den abgewiesenen Fällen ihrer Datenlieferung; sie sind nicht als fehlerhafte Fälle im Sinne des § 5 der Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG zu werten.

    Die Frage lautet doch also nicht [c=blue]\"Welche Fälle muß ich im §21-Datensatz senden?\"[/code] sondern eher

    [c=blue]\"Welchen Aufnahmegrund und welche Entgeltschlüssel habe ich im §301 gesendet?\"[/code]

    oder eben [c=blue]\"Wo fängt IV-im Sinne des §301 an?\"[/code]

    Einen schönen Abend

    JohnDoe