Hallo Kollegen,
zur instabilen Angina pectoris gibt es bekanntlich die Kodierregel 0901a:
"Wird bei einem Patienten eine Angina pectoris diagnostiziert, ist der entsprechende Kode vor
dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben."
Sinn dieser Regel muß es ja wohl sein, beim Erlös abzubilden, daß eine KHK mit Angina pectoris aufwendiger zu behandeln ist, als eine stabile KHK ohne Angina pectoris (auch ohne Coro, da im Haus nicht vorhanden).
Vergleicht man nun mit Hilfe des Groupers, was das für einen Unterschied macht, ob man die I20.0 vor oder nach der I25.11 positioniert, das erste jeweils als Hauptdiagnose gilt, so macht man folgende Entdeckung:
I20.0 (Instabile AP) mit I25.11 als ND (regelkonform) geht nach DRG F72B mit Rel.gewicht 0,672.
macht man es umgekehrt (nicht regelkonform, geschieht aber oft), gibt es DRG F66A mit Rel.gewicht 0,791.
Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, daß im Austral. System AR-DRG 4.1 beide DRGs das gleiche Gewicht von 0,89 hatten (schon das macht die Regel obsolet), bei der Erstellung des deutschen Systems aber die F66A (durch Nichtbeachtung obiger Kodierregel bei den erstkalkulierenden Häusern?!) deutlich besser abschnitt als die F72B!
Die zusätzliche Eingabe der Intensivüberwachung ändert nichts an obiger Aussage. Gibt man bei beiden Varianten noch eine Coronarangiographie ein, so landen beide Fälle in der F42A, RG 1,086.
Kann mir jemand erklären, wie ich das den kodierenden Kollegen plausibel machen soll??
Mit freundlichen Grüßen
Mautner