Komplikation intra OP / Blutdruck / Kreislaufkomplikation

  • hallo Frau Gerhardt!

    Wessen Meinung???

    Papiertiger_2 war für schock,
    ich für kollaps R55.

    für intra-op RR-abfall sehe ich genau so r55 als treffend, vor allem wenn anästhesists liebling Acrinor ( s. WIKI ) hilft.
    Falls die tumi zu einem echten schockproblem wird, dann t-codes, hier T88.2.
    Wie häufig das ist, weiß ich nicht. Mein tumi-buch finde ich nicht mehr. War da nicht einer Ihrer ärzte mitautor?

    mfg ETgkv

  • Hallo ETgkv,

    Zitat

    für intra-op RR-abfall sehe ich genau so r55 als treffend, vor allem wenn anästhesists liebling Acrinor ( s. WIKI ) hilft.


    nach den Dosierungsvorgaben des Herstellers ist die i.v.-Gabe von Akrinor nur zulässig \"in lebensbedrohlichen Situationen\". Es dürfte sich daher wohl eher schwierig für Sie gestalten, die Expertise des behandelnden Arztes retrospektiv in Frage zu stellen (da helfen auch launige Bemerkungen nicht viel).

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • hallo Herr Hollerbach,

    Sie haben sicher aber auch gelesen, das Akrinor ein altmedikament ist und der hersteller es längst vom markt nehmen wollte.

    Ich habe (früher ) Akrinor nur für kollapse zb vor coro benutzt.

    mfg ETgkv

  • Hallo Kollegen
    Nochmal die Frage
    Wie ist eine Kreislaufkomplikation ( i97.8 ) definiert, das ich eben nur diesen Code und nicht r55 oder r57 oder anderes wie T ..... usw usw kodieren muß.
    Haben wir hier denn niemanden vom MDK, der uns das mal erklären kann ??

    Und auch noch weiter an die Erfinder des Systems....
    Wann ist eine Hypotonie und wann ein unspezifisch niedriger Blutdruck zu kodieren.


    CG

  • Hallo Frau Gerhardt,

    Zitat


    Original von C.Gerhardt:
    ...Haben wir hier denn niemanden vom MDK, der uns das mal erklären kann ??


    Sie wollen sich doch nicht allen Ernstes vom MDK Kodierfragen erklären lassen :erschreck:


    Wenn Sie eine spezielle Frage zu Klassifikationen haben, ist der Ansprechpartner das DIMDI.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Sehr geehrter Herr Balling
    Sie haben ja Recht, aber ist es denn nicht erstaunlich, das weder der MDK ( per Telefon etc ) noch irgendein Kollege nun sagen kann, wann der Code anwendbar ist.
    Wendet man diesen an, dann lehnt der MDK diesen kategorisch ab, aber auf die Frage wann zB habe ich denn nun eine I97.8, man die Antwort bekommt : \" Das kann ich auch nicht so genau sagen.\"
    Meiner Meinung ist das ein bischen wie \"Schilda\"

    Grüße aus Bad Oeynhausen

  • hallo forum,

    der mdk wird I97.8 nicht \"kategorisch \" ablehnen, sondern auf einen spezifischeren code verweisen.

    Der code I97.8 ist einfach zu unspezifisch unspezifisch.
    Selbst in beispiel 8 der AKR D002f wird auf einen anderen code verwissen.
    Dort steht:
    \"Anmerkung: I97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Massnahmen a.n.k. ist nicht als HD zu verschlüsaseln, da der Kode I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremizät spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt. \"

    Diese überlegung dürfte auch für viele NDs gelten, es läßt sich ein treffenderer code finden.

    Haben Sie schon die suchfunktion ausgereizt?

    mfg ETgkv

  • Guten Tag liebes Forum,

    wie sieht es denn mit der Kodierung der postoperativen Tachycardie und der Gabe von Beloc Perfusor aus?

    Unser Programm schlägt bei postoperativen Herzrhythmusstörungen auch den Kode I97.8 als Herzrhythmusstörung postoperativ vor.

    Sachverhalt: Intraoperativ auftreten eines RR- Abfalles mit Gabe von Akrinor und postoperativ auftreten von Herzrhythmusstörung. Kodiert mit I47.1 (vom MDK bestätigt) und mit I97.8 ( spezifisch) . Anstelle der I97.8 schlägt der MDK die I 95.8 vor.:?:

    Viele Grüße

    Siggi

  • hier ein aktuelles erstinstanzliches Urteil des SG Reutlingen zu dem Thema: "Nebendiagnose I97.8 nur abrechenbar bei Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, nicht bei intraoperativ aufgetretenen Kreislaufkomplikationen, die mit Akrinor behandelt wurden." Weshalb das Gericht letztlich jedoch die ebenfalls im Raume stehende Kodierung mit I95.- nicht für entscheidungserheblich gehalten hat erschließt sich mir allerdings nicht so Recht...

    MfG, RA Berbuir