Hallo liebes Forum,
nach einer amb. OP des \"schnellenden Finger\'s\" ([c=red]OPS 5.841.00[/code]) mussten wir 2 Monate später erneut einen Rezidiveingriff machen, der auch ambulant durchgeführt wurde.
Der erste Eingriff wurde bereits amb. Abgerechnet.
[glow=#FF0000,3]FRAGE:[/glow]
Muss ich jetzt beim Rezidiveingriff etwas beachten, oder kann ich wie bei einer Erstmaligen OP abrechnen? :d_gutefrage:
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß,
Alfredo