Rezidiveingriff Amb. OP §115b

  • Hallo liebes Forum,

    nach einer amb. OP des \"schnellenden Finger\'s\" ([c=red]OPS 5.841.00[/code]) mussten wir 2 Monate später erneut einen Rezidiveingriff machen, der auch ambulant durchgeführt wurde.

    Der erste Eingriff wurde bereits amb. Abgerechnet.


    [glow=#FF0000,3]FRAGE:[/glow]
    Muss ich jetzt beim Rezidiveingriff etwas beachten, oder kann ich wie bei einer Erstmaligen OP abrechnen? :d_gutefrage:

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Gruß,

    Alfredo

  • Hallo Alfredo,

    m. E. ist bei dem Rezidiveingriff nichts zu beachten, da der erste Fall der ambulanten OP ja schon abgeschlossen ist.
    Sie fangen also wieder von vorne an...

    Gruß,
    Babsi07