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    [verdana]Hallo Forum...Bitte um HILFE :sterne:
    Hat jemand mit ähnlichen Fällen Erfahrungen gemacht?
    Stationäre Aufnahme eines Patienten wegen kardialer Dekompensation NYHA IV mit begleitendem Pleuraerguss.
    Behandlung erfolgte mit Diuretika und 2-maliger röntgenologischer Kontrolle. Kasse verlangt eine sonografische Kontrolluntersuchung bzw. Pleurapunktion um die J91 als ND zu verschlüsseln.[/verdana]

  • Hallo Rockmay,

    das Patientenmanagement wurde ja bereits durch die \"Ausschwemmung\" gemäß DKR D 003d beeinflusst. Die ND J 91 ist somit kodierbar. Zwecks der geforderten Punktion tendiere ich dazu, das nicht jeder Pleuraerguss \"punktionswürdig\" ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo Rock,

    kenn ich, altes Problem.

    Wenn der PE bereits diagnostiziert wurde, ist lediglich der Ressourcenverbrauch wird zur Kodierung gefordert.

    Bei NYHA IV oder IV wird häufig standardmäßig ein Diuretikum verordnet, sodass sich bei fehlender PE-Punkition der zusätzliche Aufwand - z.B. durch Anpassung der Diuretika-Therapie - darstellt.

    Das reicht völlig, muss aber dokumentiert sein.

    Gruß romulus

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Der Interpretation der Kodierregelung möchte ich gar nicht widersprechen, allein die Kontrolluntersuchung ist eine diagnostische Maßnahme und begründet daher die Verschlüsselung.

    Aber ich habe hier ein medizinisches Problem: Vielleicht bin ich ja auch schon etwas zu lange aus dem Geschäft, aber ich sehe in einer Röntgenkontrolle keine adäquate Kontrolle eines Pleuraergusses. Meines Wissen ist die diagnostische Methode der Wahl bei einem Pleuraerguss die Sonographie (mal ganz abgesehen von der unnötigen Strahlenbelastung durch die Röntgenkontrolle).

    Insofern haben wir uns hausintern zwar darauf geeinigt, dass nicht unbedingt eine Punktion erforderlich ist, aber dass zur Verschlüsselung des Pleuraergusses ohne Punktion zwei Sonos (Erst- und Kontrollsono) durchgeführt sein müssen. So kann ich die Verschlüsselung dann auch gegenüber dem MDK vertreten.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Rockmay,

    :d_gutefrage: Was will die Kasse mit der Sonographie? und was heißt hier verlangt?

    Diagnostischer Aufwand ( erst Befund und Kontrolle per Röntgen) und Therapie sind vorhanden und somit ist die J 91 als ND kodierbar, auch ohne Sonographie.
    :a_augenruppel:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Der Interpretation der Kodierregelung möchte ich gar nicht widersprechen, allein die Kontrolluntersuchung ist eine diagnostische Maßnahme und begründet daher die Verschlüsselung.

    Hallo Reinhard,

    das stimmt so pauschal nicht, siehe DKR D003:

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo in die Runde,
    ich gebe zu Bedenken, dass es sich bei einem Pleuraerguss nicht um einen abnormen Befund (unklarer Befund) handelt, sondern um eine \"echte\" Diagnose, die hier eine Befundkontrolle und therapeutische Maßnahmen erfordert.
    Gruß Nastie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nastie,

    ein Pleuraerguss ist ein abnormer Rötgen- oder sonstiger diagnostischer Befund. Von \"unklar\" ist nirgends die Rede und schließt auch keine \"Diagnose\" aus. Wenn dieser dann eine genannte Konsequenz hat, wird er kodiert.
    So ist auch nicht die Anämie zu kodieren, wenn ein Minus vor dem Laborwert steht, aber nur weiter BB-Kontrollen durchgeführt werden. Das ist dann ein abnormer Laborwert ohne die geforderte Konsequenz.

  • Zitat


    Original von Selter:
    siehe DKR D003:

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).


    Hallo Herr Selter,
    diese (bayerische) Auslegung der DKR D003 ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Ich habe mit dem MDK deswegen schon einige fruchtlose Diskussionen geführt. Die Sonographische Kontrolle eines (nicht punktionswürdigen) Pleuraergusses verbraucht in der Regel mehr Ressourcen als die Punktion durch einen Geübten. Dennoch wird die Kodierung mit dem Hinweis auf diese ansonsten nachvollziehbare DKR regelmäßig verweigert.
    Meine Frage: Wenn Sie eine stabile, nicht dislozierte Fraktur im Röntgenbild finden und keine Ruhigstellung, Schienung oder Spickung benötigen, lediglich vielleicht eine Kontrolle, ob es nicht nachträglich zu einer Instabilität gekommen ist, lehnen Sie dann auch eine Kodierung der Fraktur mit dem Hinweis auf die DKR D003 ab??
    Ist vielleicht der Grund für eine zunehmende Anzahl von Kyphoplastien die fehlende Kodierbarkeit von Deckplatteneinbrüchen, die sich mangels anderer Therapiemöglichkeiten nicht kodieren weil höchstens kontrollieren lassen?? :sterne:
    Ich finde, man müsste diese unselige Kodierregel noch einmal überdenken!
    :d_niemals:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Schönen guten Tag allerseits,

    über die Grenze zwischen \"Kontrolle eines Befundes\" und \"Diagnostischer Maßnahme\" lässt sich trefflich streiten. Wenn ich eine andere diagnostische Maßnahme, als die ursprüngliche vornehme so würde ich hier eine weitere Diagnostik sehen und nicht nur die Kontrolle. In unserem Beispiel also die Sonographie des zunächst im Röntgenbild festgestellten Pleuraregusses. Bei reiner Röntgenkontrolle greift meines Erachtens die von Dirk Selter zitierte Kodierregel.

    Ich möchte aber doch noch einmal die medizinische Fragestellung aufwärmen: Ist ein Röntgenbild überhaupt die medizinisch angemessene Maßnahme für die Kontrolle eines Pleuraergusses?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Heller,

    dass die Kodierrichtlinie problematisch ist, habe ich schon mehrfach auch in Vorträgen dargestellt (z. B. Herbstsymposium DGfM 2006). Weder handelt es sich um eine bay. Auslegung, da die DKR für alle gilt, noch halte ich Ihren anderen Rückschluss für haltbar (um nicht zu sagen: für rechtlich bedenklich).