• Hallo Herr Schaffert,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    ...Ich möchte aber doch noch einmal die medizinische Fragestellung aufwärmen: Ist ein Röntgenbild überhaupt die medizinisch angemessene Maßnahme für die Kontrolle eines Pleuraergusses?
    ...


    Hallo Herr Schaffert,

    zur ausschließlichen Kontrolle des Pleuraergusses ist die Sonographie sicherlich ausreichend. Wenn allerdings, z.B. wegen der Dyspnoe, auch an eine Lungenerkrankung (Pneumonie...) zu denken ist, wird die Röntgenaufnahme nicht zu umgehen sein (allerdings bin auch ich kein Internist :d_zwinker: ).

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    über die Grenze zwischen \"Kontrolle eines Befundes\" und \"Diagnostischer Maßnahme\" lässt sich trefflich streiten. Wenn ich eine andere diagnostische Maßnahme, als die ursprüngliche vornehme so würde ich hier eine weitere Diagnostik sehen und nicht nur die Kontrolle.

    Hallo Reinhard,

    es ist nicht das Problem, Diagnostik von Kontrolle zu unterscheiden, sondern Kontrolle von weiterführender Diagnostik. Wenn ich z.B. bei einem Patient primär ein CT gefahren habe (kein Röntgen vorher, z.B. bei Polytrauma), dort wurde der Pleuraerguss festgestellt und dann im Verlauf sonographiert habe, wurde zwar eine andere Diagnostik durchgeführt, aber nicht gerade eine weiterführende, oder? \"Weiterführend\" interpretiere ich an dieser Stelle im Sinne von \"zusätzliche Diagnostik mit dem Potential für neue Erkenntnisse oder Spezifizierungen\". Wäre nur eine weitere Diagnostik gefragt, würde da \"zusätzliche\" stehen.

  • Guten Tag,
    ich gehe davon aus, dass eine zusätzliche Untersuchung mit einem bildgebenden Verfahren bis zum Beweis des Gegenteils immer eine erweitere Diagnostik darstellt.
    Begründung: bei eienr blossen Kontrolle eines abnormen Befundes kontrolliere ich, um ggf. Abnahmefehler, Einstellungsfehler oder sonstige Methodische Schwächen zu kontrollieren / auszuschließen. Die Wiederholung mit dem gleichen Verfahren würde medizinisch bei einer Verlaufskontrolle auch darunter fallen, fällt aber aus formalen Gründen (wegen der DKR) aus.
    Obwohl der MDK ja die medizinisch indizierte Verlaufskontrolle akzeptiert (aber nach meinem Kenntnisstand nur bei differenten Aufenthalten)
    Und bei einer Sonographie nach CT-Befund eines Pleuraergusses unterstelle ich auch einmal die Abklärung der Frage der Punktionswürdigkeit.
    Oder gibt es wirklich so viele Ressourcen in den Kliniken, dass eine blosse Kontrolle ohne dem Ziel einer weiterführenden Information durchgeführt wird?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von Selter:
    ..... noch halte ich Ihren anderen Rückschluss für haltbar (um nicht zu sagen: für rechtlich bedenklich).

    Hallo Herr Selter,
    das verstehe ich nicht. Könnten Sie mir das noch mal erläutern??

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Ist vielleicht der Grund für eine zunehmende Anzahl von Kyphoplastien die fehlende Kodierbarkeit von Deckplatteneinbrüchen, die sich mangels anderer Therapiemöglichkeiten nicht kodieren weil höchstens kontrollieren lassen??

    Guten Morgen Herr Heller,

    Sie unterstellen hier Kliniken, dass sie aus Abrechnungsgründen operieren, nicht aus medizinischen.
    Ich kann Ihnen sagen, dass bei uns nur operiert wird, wenn es indiziert ist, nicht weil es sich rechnet.

  • Zitat


    Original von Selter:

    Sie unterstellen hier Kliniken, dass sie aus Abrechnungsgründen operieren, nicht aus medizinischen.

    Na wenn man das mal immer so genau trennen könnte :d_pfeid:

    Fragen Sie doch mal Herrn Sawitzki ob wirklich alles so \"evidence based\" ist, was so gemacht wird! :d_gutefrage:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Zitat

    Fragen Sie doch mal Herrn Sawitzki ob wirklich alles so \"evidence based\" ist, was so gemacht wird! :d_gutefrage:

    es gibt Leute die sagen, dass die evidence von Hr. Sawitzki auch nicht allumfassend, da selektiv im Sinne der Auftraggeber sei.

    Vielleicht doch mal bei Cochrane nachschauen
    :d_gutefrage:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    [Na wenn man das mal immer so genau trennen könnte :d_pfeid:
    Fragen Sie doch mal Herrn Sawitzki ob wirklich alles so \"evidence based\" ist, was so gemacht wird! :d_gutefrage:

    Ich kann das für uns auch ohne direkte Frage an einen der erwähnten Herren klären. Wir rechnen nach tagesgleichen Pflegesätzen ab. Daher zahlen wir in diesen Bereich regelmäßig drauf. Wenn es keine Indikation für diese OP gibt, wird sie nicht gemacht.
    Dass Operationen auch ohne eine \"evidence based\" Indikation gemacht werden, ist keine Neuheit. Ich würde mich aber zurückhalten, bestimmte Verfahren hier in diesem Kontext als Beispiel zu nennen.

  • Also gut Herr Selter,
    lassen wir mal die oben erwähnte Operation beiseite.

    Trotzdem würde mich die Beantwortung meiner weiter oben genannten Frage interessieren:

    Zitat

    Meine Frage: Wenn Sie eine stabile, nicht dislozierte Fraktur im Röntgenbild finden und keine Ruhigstellung, Schienung oder Spickung benötigen, lediglich vielleicht eine Kontrolle, ob es nicht nachträglich zu einer Instabilität gekommen ist, lehnen Sie dann auch eine Kodierung der Fraktur mit dem Hinweis auf die DKR D003 ab??

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Heller,

    ist vielleicht nicht so ein gutes Beispiel. Wenn der Patient deswegen primär kommt, ist die Primärdiagnostik und die daraus folgende Diagnose schon für die Kodierung relevant. Gleiches gilt, wenn es im Rahmen einer Mehrfachverletzung zu sehen ist. Zudem wird man anfänglich hier ja im Sinne der konservativen Therapie immobilisieren, bzw. entsprechend mobilisieren. Also nicht wirklich mit einem Pleuraerguß zu vergleichen, der keine Konsequenz hat (wenn er dann auch keine Konsequenz hat!).
    Aber: Ich sagte auch gar nicht, dass hier kein Problem mit dieser DKR besteht. Ich erwähnte ja auch schon meine (öffentliche) Kritik daran.

  • Guten Tag zusammen,
    nur zur Komplettierung, bzw. zum Verständnis:

    a) Befundkontrolle: keine Kodierung
    b) Therapiekontrolle: Kodierung

    Zu klären ist dann nur: was ist a) und was ist b).? Entscheidend hier ist Dokumentation des Ressourcenverbrauchs.

    Kann man das so verkürzt / verallgemeinernd sagen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch