Erneute Aufnahme am selben Tag

  • Hallo Forum,

    einige meiner Kollegen sind der Meinung, dass bei Entlassung und erneuter Aufnahme am selben Tag der Fall dann direkt weiter geführt werden müsse. Ausnahme seien nur die nach Ermessen zu entscheidenden Fälle, bei denen die erneute Aufnahme sicher nicht kausal mit dem ersten KH-Aufenthalt verknüft sei (also: Ursprünglich wg. Pneumonie, dann erneut vorstellig nach Autounfall).

    Wohlgemerkt handelt es sich hier um die Auffassung, dass der ursrpüngliche Fall mit selber Fallnummer weiter zu führen sei, dies hat nichts mir evtl. Fallzusammenführungen oder mit der Interpretation von §1(7) FPV 2007 zu tun(\"Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient
    mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung
    zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen
    ist.\").

    Für dieses Konzept \"wenn der Patient am selben Tag wiederkommt, war er nie entlassen\" finde ich allerdings keine Rechtsgrundlage.

    Wäre also für jeden Hinweis dankbar.

    Freundliche Grüße von Ostsee (Sonne tags, Frost nachts)

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Zitat


    Original von bobrowski:
    Hallo Forum,

    die nach Ermessen zu entscheidenden Fälle, bei denen die erneute Aufnahme sicher nicht kausal mit dem ersten KH-Aufenthalt verknüft sei (also: Ursprünglich wg. Pneumonie, dann erneut vorstellig nach Autounfall).


    Guten Tag,
    ja was jetzt nu? Sicher nicht oder nach Ermessen?

    Ich kenne auch keine Rechtsgrundlage und würde nur bei gesicherter Fallzusammenführung (Rückverlegung, Partitionswechsel etc.) eine Fortführung mit selber Nr. empfehlen.
    Nach meiner Erfahrung ist hinterher das Zusammenführen eiens Falles wesentlich einfacher als das Auseinanderdröseln. Um nur mal den zeitökonomischen Aspekt mit zu beleuchten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Abend,

    das Beispiel \"Ursprünglich wg. Pneumonie, dann erneut vorstellig nach Autounfall\" wäre eindeutig.
    Aber wie verhält es sich im folgenden Fall:
    5 Tage Aufenthalt bei KHK/VHF-Ablative Massnahme. Wiederaufnahme am Entlassungstag wg. Fieber, welches im gesamten Aufenthalt unklar bleibt.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem frostigen Norden,
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo,
    ich würde auch keinesfalls den Pat. mit der gleichen Fallnr. weiterführen. Entlassen ist entlassen. Eine Fallzusammenführung wird das System im gegebenen Falle schon vorschlagen, und wenn kein FZ vorgeschlagen wird, dann sind es eben 2 Fälle.
    Und ob nun ein Unfall nach Pneumonie oder ein Fieber nach Beinbruch oder tatsächlich mal eine Komplikation vorliegen - spielt doch keine Rolle.
    Wo soll da eine sinnvolle Zeitgrenze liegen? Was machen Sie, wenn der Pat. vorne nach OP geplant und geheilt rausläuft und auf dem Parkplatz mit Kreislaufstillstand bei Infarkt zusammenklappt? Er hat ja noch nicht mal das Gelände verlassen...Man muss sich doch selber das Leben nicht noch schwerer machen.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Schönen guten Tag Herr Bobrowski,

    Zitat


    Original von bobrowski:
    Für dieses Konzept \"wenn der Patient am selben Tag wiederkommt, war er nie entlassen\" finde ich allerdings keine Rechtsgrundlage.


    Die gibt es auch nicht.

    Natürlich muss man sich in bestimmten Fälle fragen lassen, ob man den Patienten vielleicht zu früh entlassen hat, aber dafür gibt es ja die Fallzusammenführungsregeln.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    meine Frage war im eigentlichen Sinne auf einen Grundsatz hinaus, welche Sie somit beantwortet hätten.

    Herr Dietz, meinen Sie wirklich, daß das System immer Zuverlässige Antworten auf die Fragen bzgl. der FZL hergibt?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Hallo Herr Wolf, äh Lupus,

    genauso eindeutig sind die Regeln des DRG-Systems - in manchen Fällen katastrophal. Mal für die eine, mal für die andere Seite. Deshalb bleibe ich dabei: Pat ist entlassen -> ENDE, kommt wieder -> neuer Fall. Was daraus wird (1 oder 2 DRGs), sieht man dann.

    Gute Nacht!
    P. Dietz

  • Hallo,

    wir legen auch einen zweiten Fall an.

    Insbesondere um Problemen mit der Bezahlung von Rettungsfahrten zu entgehen.

    Wie und wo wollen Sie dokumentieren, dass der Patient ein paar Stunden nicht im Hause war.

    Nach 3 Wochen kommt die Rechnung von der Leitstelle und keiner erinnert sich mehr an den Fall....

    Gruß

    S.Lindenau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von SLindenau:
    Wie und wo wollen Sie dokumentieren, dass der Patient ein paar Stunden nicht im Hause war.

    Hallo,

    ich hoffe doch, dass dann so etwas in der Akte erwähnt wird. Egal, ob ein neuer Fall angelegt wird oder nicht.
    Es handelt sich doch um die Begründung für die erneute Aufnahme mit den daraus resultierenden Diagnostiken und Therapien. Wie kann das nicht im (gemeinsamen oder letzten) Entlassbericht erwähnt werden? Gerade dann, wenn es ja unterschiedliche Krankheiten sein sollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    auch als Vertreter der Kostenträger muss ich hier zustimmen:

    Wenn ein Patient entlassen ist, gelten die Regelungen der FPV für die Fallzusammenführung. Wenn die nicht greifen, sind es halt zwei Fälle, mehr ist da nicht zu sagen.

    kommt im Einzelfall wohl auf die Dokumentation an...

    MFG

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Herr Dietz,

    geben Sie dem doch gleich einen vollen Namen, z.B. Wolfgang Lupus.

    Zum Fall:
    Maßgeblich ist wohl letzendlich die Dokumentation, welche Interpretationsmöglichkeiten hoffentlich keinen Freiraum bietet. Das dürfte allerdings alle Bereiche betreffen um katastrophale Zustände im DRG-System zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin: