Anfrage § 294a SGB V

  • Moin,

    folgender Fall:

    Eine Pat. stellt sich bei uns mit starken vaginalen Blutungen nach dem Geschlechtsverkehr vor.
    Als HD haben wir die S31.4 angegeben. Bei uns Naht und Entlassung am Folgetag.

    Nun fordert die Versicherung der Pat. Informationen zum Unfallhergang, Unfallart, Unfallort und möglichst auch Verursacher an. Bezugnahme auf § 294 a SGB V.

    Die Pat. hat wohl auf eine Anfrage der KK nicht reagiert.

    Bei einem Autounfall o.ä. hätte ich ja wenig Probleme mit der Beantwortung, aber hier stellt sich die Sache doch etwas sehr persönlich dar.

    Wie gehen denn andere hier im Forum mit solchen Fallkonstellationen um?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Parpiertiger,

    zugegeben eine heikle Angelegenheit, trotzdem hat die Kasse natürlich Anspruch auf entsprechende Auskünfte. Anhand der verschlüsselten Diagnose dürfte der Kasse ja durchaus bewusst sein, dass die Sache sehr peröhnlich sein dürfte.

    Für mich kämen hier nur zwei Möglichkeiten in Frage:
    1. Ich wende mich an den entsprechenden Sachbearbeiter und bitte diesen noch einmal Kontakt zur Patientin aufzunehmen, um die Angelegenheit unter dem Mitwirken selbiger zu klären.
    2. Ich wende mich zunächst an die Patientin und teile Ihr mit, dass die Kasse diese benannten Informationen angefragt hat und dass das Krankenhaus dieser Anfrage aus einer gesetzlich Verpflichtung heraus nachkommen wird. Dann wird die Patientin zumindest vorbereitet mit der Angelegenheit konfrontiert.

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo,

    danke schon mal für die Antworten.

    Unterlagen wären nicht an die KK gegangen.

    Aber schon die Beantwortung der Fragen:

    Frau X wurde verletzt bei

    einem Verkehrsunfall
    einem Gehwegunfall
    einem Überfall
    einem häuslichen Unfall ohne Fremdverschulden

    ist schon problematisch.

    Vielleicht habe ich nur eine blühende Fantasie, aber stellen wir uns folgende Konstellation vor:

    Frau X ist verheiratet, die Verletzung wurde aber nicht von ihrem Ehemann verursacht, da dieser sich gerade auf Dienstreise befand. Wenn dann ein Schreiben eines KH ankommt, und von einer Behandlung die Rede ist, von der der Ehemann nichts weiß....... :t_teufelboese:

    Ich kann nicht mit Sicherheit ausschließen, dass dies zu weit hergeholt ist.
    Honi soit qui mal y pense.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Herr Rembs,

    meines Erachtens hat die Kasse klar die Berechtigung die oben benannten Daten anzufordern, soweit diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendig sind. Ich sehe auch in dem geposteten Link keinen ausreichenden Widerspruch dagegen. Von der Übersendung weitergehender Unterlagen kann natürlich keine Rede sein.

    Viele Grüße
    S. Seyer

    EDIT: Ergänzend muss ich natürlich hinzufügen, dass sofern eine Verletzung durch Fremdeinwirken gänzlich ausgeschlossen ist, dies selbstverständlich als Angabe an die Kasse reicht. Ich muss zugeben, dass ich mir den Vorgang nicht näher ausgemalt habe.

  • Zitat


    Original von papiertiger:

    Nun fordert die Versicherung der Pat. Informationen zum Unfallhergang, Unfallart, Unfallort und möglichst auch Verursacher an. Bezugnahme auf § 294 a SGB V.

    Guten Tag,

    niemand kann Ihnen vorschreiben, was Sie zu dem Hergang wissen müssen. Heißt für mich: wenn Sie auf die Anfrage antworten, daß Sie dazu leider nichts beitragen können, ist dies in keiner Hinsicht falsch. Vielleicht muß man sich auch gegen den Reflex wehren, auf jede Frage einer KK auch eine Antwort haben zu müssen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein