WA wegen gleicher Basis-DRG

  • Hallo Forum!

    Folgender Fall:

    Patient war dreimal hintereinander wegen der genau gleichen DRG stationär T01C (OGVWD 26 Tage). Nun bin ich etwas verwirrt und würde gern wissen ob Ihr das genauso seht wie ich. Für mich sind die ersten beiden Fälle zusammen zufassen und der dritte nicht mehr.

    03.01. - 09.01.08
    21.01. - 22.01.08
    24.01. - 25.01.08

    Weil nachdem die ersten beiden Fällle zusammgefasst wurden, bleibt eine Grenzverweildauer von 21 Tagen übrig...Rechnet man nun ab dem Aufnahmedatum des ersten Falles ist die Grenze am 23.01. erreicht. Stimmt das so wie ich das seh oder hab ich nen Denkfehler drin?

    Mfg
    K. Weihs

  • Schönen guten Tag Frau Weihs,

    Sie machen einen Denkfehler:

    Es gilt immer der erste auslösende Fall mit der entsprechenden Frist. In Ihrem Fall also

    03.01 + 25 Tage = 28.01 wäre der erste Tag, der außerhalb der Frist \"OGVD\" liegt. Da das Aufnahmedatum des dritten Falles innerhalb dieser Frist liegt, ist er auch in die Zusammenführung einzubeziehen.

    Die obere Grenzverweildauer (oder auch die 30 Tage aus § 2 Abs. 2. FPV) ist eine feste Frist, die mit dem Aufnahmedatum beginnt. Sie können nicht einfach davon die Belegungstage abziehen und das Ergebnis dann wieder auf das Aufnahmedatum beziehen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Herr Schaffert!

    Ja, so hab ich auch gedacht...Aber irgendwie denkt mein System anderst und das lag bis jetzt immer Richtig. Ich hab die Fälle versucht zusammen zufassen, aber so bald ich zwei zusammen gelegt habe, lässt er mich den dritten nicht mehr dazu verknüpfen. Ganz ganz komisch...Ich versuch es einfach nochmal.

    Vielen Dank und ebenfalls nen schönen Tag
    Mfg
    K. Weihs

  • Nun muss ich doch nochmal auf diesen Fall eingehen. Ich denk mich hier dusselig.
    Wenn ich den ersten Fall mit dem zweiten Fall verknüpfe, dann fällt laut unserem System der dritte raus. Ich kann aber den dritten und den ersten auch zusammen fassen, allerdings fällt dann der zweite raus. Ich versteh das langsam nicht mehr....die drei fälle liegen alle innerhalb der OGVWD und haben alle die T01C als DRG.
    Ich hoffe mir kann jemand helfen =)

  • Hallo Frau Weihs,

    liegt es vielleicht an Ihrem System, dadurch, dass die ersten beiden Fälle zusammengefasst sind und lt. FPV eine weitere Zusammenführung mit einem bereits zusammengefassten Fall nicht möglich ist, dass Ihr System somit eine weiteren Schritt ablehnt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • klingt vielleicht verrückt, aber ergeben die beiden jeweils zusammengeführten Fälle in der Summe auch wieder die T01C (manchmal ist in der DRG-Systematik ja alles möglich)??

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith