Hallo liebes Forum,
bin dabei die amb. OP\'s vom Januar \'08 abzurechnen, habe aber erst Ende März die Fortbildung zum \"Neuen\" EBM 2008. :rotwerd:
Ich habe zwar Infos von der KVB über die Änderungen. Diese sind aber leider nicht 100% übertragbar auf die amb. Abrechnung im Krankenhaus.
Soviel ich weiß, dürfen wir die Konsulationsgebühr nicht mehr abrechen.
Kann mir jemand von Ihnen Stichprobenartig aufzählen, was sich für die
Abrechnung der amb. OP\'s nach §115b SGB V ändert?
Wäre sehr nett.
Vielen Dank.
Alfredo