Hallo Forum,
nachdem in letzter Zeit auch die privaten Krankenversicherungen immer intensiver dazu übergehen, unsere DRG-Abrechnung zu prüfen, stellt sich mir eine Frage immer dringender.
Bei vielen Anfragen fehlt die Entbindung von der Schweigepflicht. Daher bitten wir um ein entsprechendes Nachreichen. Einige Versicherungen lehnen dieses Vorgehen jedoch ab und teilen uns mit, dass wir diese selbst direkt beim Patienten anfordern sollen. Der steigenden Zahlen an Anfragen führen dadurch zu nicht unerheblichem Mehraufwand.
Sind wir tatsächlich dazu verpflichtet, oder muss die Versicherung diese selbst mit einreichen, wenn Sie Unterlagen anfordert?
Aufgrund der Rechtsbeziehung KH-PKV-Patient ist die Sache doch relativ kompliziert. Bisher muss ich zugeben, haben wir uns dann mit dem Patienten selbst in Verbindung gesetzt, nicht zuletzt um den Fall möglichst schnell abzuschließen und den Patienten nicht unnötiger Weise zusätzlich mit Rechtsangelegenheiten zu belasten. Der steigende Aufwand gibt allerdings langsam Anlass die Sache noch einmal grundsätzlich zu prüfen.
Viele Grüße
S. Seyer