Liebes Forum,
verfügt jemand über Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann eine Verlegung
- in ein anderes KH
- in eine Rehareinrichtung
- in eine Pflegereinrichtung
erfolgt? Es gibt ja viele Kliniken, die mehrere Versorgungsformen anbieten.
In der KFPV sind mit Verlegung in ein anderes KH nur KH i.S. des KHG gemeint.
Und wie sorgen Sie für die korrekte Angabe der Entlassart? Prüfen Sie alle Fälle einzelnd?
Gruß aus Hamburg
Jan Cramer