stationäre Aufnahme nach Interrupti

  • Guten Tag werte Forum(isten),

    ich habe einen Fall, der mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet:
    Nach einer Selbstzahlerbehandlung (Interruptio) kollabiert die Patientin noch auf dem Krankenhausgelände und muss stationär aufgenommen werden. Nach den Grundsätzen des derzeit geltenden AOP-Vertrages müsste der Behandlungsfall von Anfang an als vollstationärer Fall geführt und den Kassen in Rechnung gestellt werden. Wie aber bei Interruptio, die ja keine Kassenleistung mehr ist, kodieren? Nur die Komplikationen angeben und den Eingriff nicht kodieren? Macht eine Kodierung bei den Kassen nicht plausiebel und wäre m.M. auch nicht rechtskonform, erst recht nicht wenn es sich um eine ausländische Patientin dreht!!!.
    Watt nu, erbitte und bedanke mich im Voraus für Hilfe
    di-stei

  • Hallo,
    da es im AOP nur bei \"medizinischer oder kriminologischer Indikation\" enthalten ist, und die Patientin ja hier als Selbstzahler (\"soziale Indikation\") im KH war. Ist der Eingriff m.E. nicht zu kodieren, sondern nur die Komplikation/der Kollaps.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von di-stei:
    Nach den Grundsätzen des derzeit geltenden AOP-Vertrages müsste der Behandlungsfall von Anfang an als vollstationärer Fall geführt und den Kassen in Rechnung gestellt werden.


    Der AOP-Vetrag gilt hier nicht, da es sich nicht um einen Eingriff gemäß des Vertrages handelte.

    Zitat

    Wie aber bei Interruptio, die ja keine Kassenleistung mehr ist, kodieren? Nur die Komplikationen angeben und den Eingriff nicht kodieren?


    Genaus so!

    Zitat

    Macht eine Kodierung bei den Kassen nicht plausiebel und wäre m.M. auch nicht rechtskonform,


    Warum? Die Komplikation ist die Veranlassung der stationären Behandlung und der Passus im AOP Vertrag findet hier ja keine Anwendung, da es sich nicht um eine AOP gemäß des Vertrages handelt.

    Zitat

    erst recht nicht wenn es sich um eine ausländische Patientin dreht!!!.


    ??? Was hat die Staatsangehörigkeit der Patientin mit der Abrechnung zu tun?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag werte Mitstreiter,

    vielen Dank für die Antworten, die mein Dunkel erhellt haben. Die rechtliche Würdigung (Leistungspflicht folgt der Indikation) ist mir im ersten Augenblick der Hektik nicht mehr so bewußt gewesen, mit der Komplikationskodierung lag ich ja phasenweise richtig.

    @Herrn Schaffert: Die (aus Verwaltungssicht, denn dort betätige ich mich) befürchteten Probleme ergeben sich aus der Tatsache, dass es sich um eine sehr junge Patientin gehandelt hat, die, da geplante Selbstzahlerbehandlung, ohne weitere Anspruchsnachweise (E111, europäische Krankenversicherungskarte ect.) zur Behandlung erschienen ist und die Stücklung des eingezahlten Betrages auf die \"Mithilfe der Familie\" schließen lässt und eine stationäre Behandlung bzw. deren Begleichung sehr nebulös erscheinen ließ. Unabhängig davon hat die Patientin sich entschieden, die Behandlung gegen ärztlichen Rat zu beenden und hat dies auch dokumentiert.
    Danke für die schnelle Hilfe und ein angenehmes WE allen Forum(isten)
    MfG di-stei

  • Schönen guten Tag,

    Wie Sie formal korrekt abrechnen und ob Sie dann Ihr Geld auch bekommen, sind zwei verschiedene Dinge. Die formale Abrechnung hat zunächst einmal nichts mit der Staatsangehörigkeit oder anderen Faktoren des Patienten zu tun. Dies klang in Ihrem Beitrag jedoch für mich so.

    Dass Sie unter anderem aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der anderen beschriebenen Umstände Probleme befürchten, steht auf einem ganz anderen Blatt (wobei wir auch schon bei deutschen Pfarrern und Bürgermeistern erst ein Mahnverfahren in Gang setzen mussten, um an unser Geld zu kommen...)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Herr Schaffert,

    die unglückliche Formulierung/Darstellung nehme ich auf meine Kappe, ich stimme Ihnen natürlich zu, dass die med. Doku bzw. die Rechnungslegung losgelöst von der Nationalität/Staatsangehärigkeit erfolgt.

    Insofern vielen Dank und einen angenehmen Wochenanfang.
    MfG di-stei