Obduktion wie kodieren

  • Hallo Herr Schaffert,

    natürlich sind Rundschreiben nicht rechtsverbindlich und haben somit keinen \"Gesetzcharakter\" sie sind jedoch in manch Fällen äußerts aufschlußreich.

    Eigentlich müssen diese Rundschreiben öffentliche publiziert sein oder liege ich da falsch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo allerseits,

    die von Herrn Schaffert zitierte Rechtslage hat sich ja seit Jahren nicht geändert. Fakt ist aber, dass Obduktionen derzeit eben nicht von den Krankenkassen bezahlt werden (müssen). Dass sich dies allein durch die Einführung eines OPS-Kodes nun ändert, darf wohl getrost bezweifelt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo wertes Forum!

    Zumindest bei Fällen in denen die Obduktion der Feststellung einer Berufserkrankung dient, sollte der Code m. E. eingesetzt werden. Denn in diesen Fällen würde die GKV ihre Kosten der BG weiter berechnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    gibt es hierzu Neuigkeiten ? Anscheinend wird ja die Häufigkeit von Obduktionen durchaus auch als Qualitätskriterium in einigen Verfahren gesehen. Wenn man in diesem Zusammenhang nun die §21-Daten bemüht sollte vorher geklärt sein, ob, eine OPS-Verschlüsselung "Obduktion" bei stationären Fällen überhaupt zulässig ist...

    mfG

    C. Hirschberg