Hallo Herr Schaffert,
natürlich sind Rundschreiben nicht rechtsverbindlich und haben somit keinen \"Gesetzcharakter\" sie sind jedoch in manch Fällen äußerts aufschlußreich.
Eigentlich müssen diese Rundschreiben öffentliche publiziert sein oder liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz