Hauptdiagnose psychogene Polydipsie

  • Hallo Forum,

    Ein Patient kommt zur stationären Aufnahme zur Durchführung eines
    Durstversuches bei dem V.a. einen Diabetes Insipidus. Anamnestisch berichtet die Patientin über Trink-und Harnmengen von >5 Liter pro Tag.
    Die Testungen ergaben keinen Hinweis auf eine endokrinologische Insuffizienz. Als Entlssungsdiagnose wird von den Ärzten eine psychogene Polydipsie (R63.1, da kein spezifischerer Kode vorhanden ist) angesehen. Diese Diagnose kann nur nach dem Ausschluss möglichen somatischen Ursachen gestellt werden.

    Der MDK möchte in diesem Fall als HD die Z13.8, da Aufnahmegrund die speziellen Untersuchungen waren. Alleinige anamnestische Angaben zur
    Polydipsie seien nicht ausreichend und diese sei daher höchstens als ND anzugeben.

    Hat der MDK recht oder kann die psychogene Erkrankung, verifiziert durch den sicheren Ausschluß somatischer Ursachen, als HD kodiert werden?

    Grüße von der Ostsee - kalter Frühlingsanfang.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo,

    \"alleinige anamnestische Angaben zur Polydypsie seien nicht ausreichend und diese sei daher höchstens als ND anzugeben\"?

    Nach dieser Argumentation müsste jedem Patienten, der mit Thoraxschmerzen kommt und bei dem kein Herzinfarkt festgestellt wird, die Z03.4 als HD und der Thoraxschmerz als ND zugeordnet werden.

    Pat. kommt mit Symptom, zugrundeliegende Krankheit soll festgestellt bzw. Verdachtsdiagnose bestätigt werden. Dies gelingt nicht. Also ist das Symptom als HD (R63.1) und die Untersuchung (Z13.8) als ND anzugeben.

    Siehe auch D008b Verdachtsdiagnosen:
    (Gehe jetzt mal davon aus, dass Pat. nach Hause entlassen)

    Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptome zu kodieren.

    Analog dazu auch Kodierempfehlungen Nr. 47, Nr. 48, Nr. 55, Nr. 69...

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

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