Hallo,
ich benötige mal eine grundsätzliche Information zur Abrechnung von Zusatzentgelten aufgrund des nachfolgenden Beispiels von Ihnen/Euch:
Ampulle X 100 ml = 500 €
benötigt 310 ml = 4 Ampullen = 2000 €
Differenz 90 ml = 450€ zum wegwerfen, da nicht lagerbar
Das Zusatzentgelt gibt eine Staffelung bis 350ml vor und dem entsprechenden Preis.
Da ich mich ans Gesetz halten muss, kann ich nur die verabreichte Menge abrechnen, also bis 350mg. Habe ich irgendeine Chance, meine Unterdeckung abzufangen ??? :sterne:
Vielen Dank vorab.
MfG
Grabbe