Stationäre Epilepsieversorgung

  • Liebe DRGler,

    die stationäre Epilepsieversorgung kann mit den australischen DRGs in keiner Weise adäquat abgebildet werden. Bei einem maximalen Relativgewicht von ca. 1,5 wäre dies das sichere Aus für Einrichtungen wie Kehl-Kork oder Bethel. Zwar sind zahlreiche Prozeduren für Diagnostik und Behandlung von Epilepsien für den OPS nachgefordert worden, zum einen ist deren Annahme natürlich zweifelhaft, zum anderen ist eine abrechnungstechnische Relevanz natürlich nicht garantiert.
    Meiner Ansicht nach besteht die einzige Möglichkeit solcher Zeintren zu überleben darin, dass aktiv an der Fallkostenkalkulation bei schwer zu diagnostizierenden oder therapierenden mitzuwirken.

    Darauf bezieht sich nun meine erste Frage:
    Ist es realistisch, die Fallkostenkalkulation (gerade in kleineren Einrichtungen) selbst durchzuführen oder ist es sinnvoller, eine professionelle Firma damit zu beauftragen? Wenn Einrichtungen mit Schwerpunkt Epilepsie keine eigene deutsche DRG für schwer zu behandelnde Epilepsien gründen können (z.B. "therapierefraktäre Epilepsie"), droht Ihnen ein finanzielles Fiasko.

    Deutsche DRGs und Relativgewichte werden für den Start 2003 ja immer unwahrscheinlicher. Mit den australischen Relativgewichten würd die stationäre Epilepsieversorgung vernichtet, selbst wenn sie später in deutschen DRGs eine adäquate Vergütung fände.
    Meine zweite Frage: Besteht die Chance, sich in diesem Fall auf §6 (1) des Referentenentwurfs zu berufen und tagessatzartige Vergütung zu erhalten? Diese soll "kostengerecht" erfolgen, womit ich wieder bei meiner ersten Frage wäre: wann und wie sollen diese Einrichtungen ......

    Wenn jemand genaueres dazu weiss oder einfach mir seine Meinung mitteilt, würde ich mich freuen.

    Fröhliches Kodieren und Verschlüsseln!

    M. Teich

  • :dance2: Hallo M. Teich,

    wenn die Definitionshandbücher öffentlich wären und zudem noch die Chance bestünde, dass Definitionsänderungen auf Anregung betroffener Krankenhäuser Beachtung finden würden, hätten die Epilepsiezentren eine Chance, "der Vernichtung" (wie Sie schreiben) zu entgehen, ohne eine Regelung außerhalb des DRG-Systems zu suchen, wie es leider der Referentenenwurf vorschlägt.

    Anstatt hier jetzt wieder ins alte System der tagesgleichen Pflegesätze zurückzufallen, wäre es richtig, hier oder da eine DRG-Definition (Zuordnung von Diagnosen/Prozeduren, Änderung der Grouper-Logik) zu ändern, und allen Beteiligten wäre geholfen.

    Genau hierin liegt doch die Chance der DRGs, dass sich alle die jetzt zu Panikreaktionen führenden Eventualitäten (ich möchte ihre Frage hierbei nicht herunterspielen), *innerhalb* des DRG-Systems lösen lassen.

    Um Ihnen ein Beispiel zu geben: (die Links habe ich von Herrn Röder, Uni Münster, aus seinem DRG-Forum kopiert) Änderungen von AR-DRG 4.1 auf 4.2:

    Generelle Kommentare über den Wechsel zu AR-DRG v4.2. finden Sie unter:
    http://www.health.gov.au/casemix/dev42.htm#att1

    Die DRG-Änderungen aufgrund von Diagnoseproblemem sind aufgelistet unter:
    http://www.health.gov.au/casemix/diagnosis.pdf

    Die DRG-Änderungen aufgrund von Prozedurenproblemem sind aufgelistet unter:
    http://www.health.gov.au/casemix/procedure.pdf

    Dies zeigt doch, dass das DRG-System anpassungsfähig ist, natürlich nur dann, wenn es öffentlich ist. Glaubt jemand im Forum, dass z. B. die Firma 3M oder die DKG oder wer immer hier zentral die Handbücher urheberrechtlich besitzen möchte, von selbst darauf kommen, wo bei 661 DRGs die Krankenhäuser an der Basis der Schuh drückt, wie im von M. Teich geschilderten Fall der Epilepsiediagnostik?

    Hier sollte m. E. eine "amtliche Stelle", also voraussichtlich das DRG-Institut, immer den aktuellen Stand der Fallgruppendefinitionen via Internet sowohl den Anwendern als auch den Softwarefirmen zur Verfügung stellen.

    Zusätzlich wäre es sicherlich sehr zu begrüßen, wenn zu jeder Fallgruppendefinition Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge der Krankenhäuser und ggf. der Softwarefirmen ebenfalls via Internet gemacht werden könnten. Für die Bearbeitung dieser Vorschläge könnten hauptdiagnosegruppenweise die medizinischen Fachgesellschaften verpflichtet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    :dance2:

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 13.08.2001 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]