Liebe DRGler,
die stationäre Epilepsieversorgung kann mit den australischen DRGs in keiner Weise adäquat abgebildet werden. Bei einem maximalen Relativgewicht von ca. 1,5 wäre dies das sichere Aus für Einrichtungen wie Kehl-Kork oder Bethel. Zwar sind zahlreiche Prozeduren für Diagnostik und Behandlung von Epilepsien für den OPS nachgefordert worden, zum einen ist deren Annahme natürlich zweifelhaft, zum anderen ist eine abrechnungstechnische Relevanz natürlich nicht garantiert.
Meiner Ansicht nach besteht die einzige Möglichkeit solcher Zeintren zu überleben darin, dass aktiv an der Fallkostenkalkulation bei schwer zu diagnostizierenden oder therapierenden mitzuwirken.
Darauf bezieht sich nun meine erste Frage:
Ist es realistisch, die Fallkostenkalkulation (gerade in kleineren Einrichtungen) selbst durchzuführen oder ist es sinnvoller, eine professionelle Firma damit zu beauftragen? Wenn Einrichtungen mit Schwerpunkt Epilepsie keine eigene deutsche DRG für schwer zu behandelnde Epilepsien gründen können (z.B. "therapierefraktäre Epilepsie"), droht Ihnen ein finanzielles Fiasko.
Deutsche DRGs und Relativgewichte werden für den Start 2003 ja immer unwahrscheinlicher. Mit den australischen Relativgewichten würd die stationäre Epilepsieversorgung vernichtet, selbst wenn sie später in deutschen DRGs eine adäquate Vergütung fände.
Meine zweite Frage: Besteht die Chance, sich in diesem Fall auf §6 (1) des Referentenentwurfs zu berufen und tagessatzartige Vergütung zu erhalten? Diese soll "kostengerecht" erfolgen, womit ich wieder bei meiner ersten Frage wäre: wann und wie sollen diese Einrichtungen ......
Wenn jemand genaueres dazu weiss oder einfach mir seine Meinung mitteilt, würde ich mich freuen.
Fröhliches Kodieren und Verschlüsseln!
M. Teich