Geplante Wiederaufnahme nach Infekt: Was ist die HD?

  • Liebes Forum,

    eine Patientin bekommt infizierte Brustimplantate entfernt, bei Entlassung wird eine Wiederaufnahme nach Abheilung gepant, um dann neue Implantate zu setzen.

    Welche Hauptdiagnose wird hier gewählt? Der Infekt, mit dem sie damals gekommen war?

    (DKR D005d: „Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.“ ).


    Dabei hat sie ja jetzt explizit KEINEN Keim mehr!

    Bin gespannt auf Ihre Vorschläge...

    Herzlichen Dank,

    M.Benicke

  • ...muss noch mal einen Zusatz einfügen, entschuldigung:

    Mir stellt sich bei näherer Überlegung auch noch die Frage, ob ich als HD denn die N61 (entz. KH der Mamma, auch akute infektiöse Mastitis) und die T85.78 (infektiöse Kompl. durch die Prothese) und den Keim mit B95.6 nehme, oder ob ich die Komplikation an sich (also die T85.78) als HD wähle.

    Beides triggert in unterschiedliche DRGs.

    Vielen Dank für Ihre Mühen,

    M. Benicke

  • Hallo Pisolo,
    mir stellt sich der Fall analog zur Metallentfernung bei Frakturen dar, wo die Fraktur auch bei der ME als HD zu verschlüsseln ist. Aus meiner Sicht ist hier die T85.7 , jedoch ohne Keimangabe (nicht mehr vorhanden und deshalb kein Aufwand mehr) als HD zu nennen.

  • Hallo SHeisig,

    Danke für die Antwort, die mir jedoch partiell inkonsequent erscheint: WENN ich schon sage, dass ich die ursprüngliche Diagnose wähle, dann doch auch in letzter Konsequenz, als MIT dem Infekt, oder? Denn die damalige Aufnahme erfolgte ja wegen des bakteriellen Infektes, der eben über die beiden Codes N61 und B95.6 kodiert wird.

    Wer kann uns helfen?

    M. Benicke

  • Hallo Herr Benicke,

    Sie haben eine Komplikation nach medizinischen Maßnahmen behandelt! Wenn Sie die Patientin nun erneut wegen Ihrer Grunderkrankung operieren (hier vermutlich Z41.1 - Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen), müssen Sie diese (und nicht die Komplikation nach dem Ersteingriff!) als HD wählen - unabhängig davon ob die erste OP in Ihrem Haus oder anderswo erfolgt ist.

    MfG,
    B. Liebermann

  • Hallo Herr Liebermann,

    Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt auf Sie zurückkomme, offenbar funktioniert meine Emailbenachrichtigung nicht...

    Die Dame wurde ja extern - kosmetisch, das ist korrekt - operiert. Aber unsere OP war allein der Behandlung des Infektes geschuldet, auch die zweite Implantation diente der Wiederherstellung nach Infekt, die Prothesen wurden meines Erachtens auch von der Kasse gezahlt (beim zweiten Mal). Die vorhergesehene Wiederaufnahme kann sich also nur auf die initiale Infektsanierung beziehen, nicht auf die kosmetische OP, denn damals war der Plan ja noch nicht vorhanden. Sonst wäre ja jegliche Wiederaufnahme, die in irgendeiner Weise mit einem Initialeingriff in Verbindung steht wieder mit der ursprünglichen HD zu kodieren. Beispielsweise ein Narbenkarzinom 20a nach einer Schusswunde nicht als Karzinom, sondern als Wunde. Das kann doch nicht sein, oder?

    Könnten Sie so freundlich sein, auch noch Stellung zu nehmen, ob die Komplikation (T... ) als HD zu wählen ist, oder der Infekt (N.... ) und ob in den Nebendiagnosen auch noch einmal der Keim (B... ) abgebildet werden würde, falls der Fall so kodiert werden würde, wie ich das vorgeschlagen habe...?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe,

    M. Benicke

  • Hallo Pisolo,

    :rotwerd: auch wenn es partiell inkonsequent erscheint, würde ich wie Sie die T 85.7 als HD wählen.
    Die HD entsteht - auch für mich - nicht bei der plastischen Operation, sondern erst bei Ihrer Intervention.
    Auf den Keim würde ich hier verzichten, denn es soll auch Infektionen ohne einen spez. Keim geben.
    Schönen Gruß

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Liebe Frau Pisolo,

    Ihr Fall dürfte inzwischen erledigt sein. Ich bin aber gerade in eigener Sache auf diese Konstellation aufmerksam geworden und über das Beispiel 8 der D002f gestolpert. Dort wird nämlich die Kodierung einer Thrombose nach Frakturbehandlung mit I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität gefordert, obwohl es einen Kode I97.8 Kreislaufkomplikationen nach med. Maßnahmen gibt, der den Bezug zu einer Behandlung herstellt.

    In Ihrem Fall gibt aber weder die T85.7 noch die Z41.1 wieder, welche Erkrankung sich aus der medizinischen Behandlung ergeben hat. Eine Mastitis ist nur mit der N61 kodierbar. Wäre es dann nicht abzuleiten, dass N61 unter Berufung auf die D002f Hauptdiagnose sein muss?

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Leverkusen

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Klinikum Leverkusen