Wiederaufnahme wegen Komplikation

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    im §2, Abs. 3 FPV ist die Wiederaufnahme wegen einer \"in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses\" fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung geregelt. Was bedeutet für Sie der \"Verantwortungsbereich\" des Krankenhauses und wie interpretieren Sie diese Regel? Ich definiere den Verantwortungsbereich von der Aufnahme bis zur Entlassung. Sollten also Komplikationen außerhalb der stationären Behandlung auftreten, käme eine Fallzusammenlegung nicht in Frage.
    Wie verfahren Sie bei entsprechenden Anfragen der Kostentrager?
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt