Hallo,
auch mich treibt der Gesetzestext zum GRRRR :angry:
Ich schreibe lieber nicht, was ich davon halte.
Nur ein Beispiel als Frage:
Pat. kommt mit Notarzt, V.a. Hirnblutung -CCT- sofort externe Verlegung zur OP in die Neurochirurgie (diese Pat. laufen bei uns derzeit ambulant!).
Kommt nach 14 Tage als zerebrales Wrack mit Trachealkanüle noch beatmet zurück und stirbt nach 116 weiteren Beatmungsstunden.
DRG:
A07Z (>96 Std) = RG 5,515
Abschlag Zuverlegung: 18*Abschlag= -3,636
Abschlag untere GVWD: 3*Abschlag = -1,809
Summe: 0,07 HAHAHA!!!
Wer sagt mir, dass ich nur einen der Abschläge rechnen soll? Welchen?
Laut 3M ist deren Grouper nicht im Hinblick auf Zu/Abschläge zertifiziert, sondern nur das Grouperergebnis.
Wie ist die werte Meinung???
P.Dietz