Mal wieder rechnen, rechnen, rechnen....

  • Hallo,
    auch mich treibt der Gesetzestext zum GRRRR :angry:
    Ich schreibe lieber nicht, was ich davon halte.

    Nur ein Beispiel als Frage:
    Pat. kommt mit Notarzt, V.a. Hirnblutung -CCT- sofort externe Verlegung zur OP in die Neurochirurgie (diese Pat. laufen bei uns derzeit ambulant!).

    Kommt nach 14 Tage als zerebrales Wrack mit Trachealkanüle noch beatmet zurück und stirbt nach 116 weiteren Beatmungsstunden.

    DRG:
    A07Z (>96 Std) = RG 5,515
    Abschlag Zuverlegung: 18*Abschlag= -3,636
    Abschlag untere GVWD: 3*Abschlag = -1,809
    Summe: 0,07 HAHAHA!!!

    Wer sagt mir, dass ich nur einen der Abschläge rechnen soll? Welchen?

    Laut 3M ist deren Grouper nicht im Hinblick auf Zu/Abschläge zertifiziert, sondern nur das Grouperergebnis.

    Wie ist die werte Meinung???

    P.Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    ich kann es zwar nicht mit einer Literaturstelle belegen, meine aber gelesen zu haben, dass immer nur ein Abschlag denkbar ist - natuerlich der hoeherwertige !
    In Ihrem Beispiel bleiben also 1,816 * ? € - auch nicht gerade erhebend fuer eine hochspezielisierte und teure Diagnostik und 4 Tage Intensivtherapie.

    Mit besten Gruessen

    M. Thieme

  • Hallo Herr Dietz,

    also wenn ich nicht ganz blöd bin (oder in den Wahnsinn getrieben ;) ) ,müßte es so gehen:

    Es heißt: "Bei einer Rückverlegung in ein KH ist eine Neueinstufung in eine FP vorzunehmen, wobei ggf. Abschläge vorzunehmen sind. Zur Ermittlung der VWD werden alle Belegungstage in diesem KH addiert. Die erste Rechnung ist zu stornieren".

    Das bedeutet doch, dass der Verlegungsabschlag entfällt (storniert). Es bleibt also der Abschlag wegen nicht erreichen der UGVD (7 d bei A07Z, hier: verstorben am 5.Tag.). Verweildauer: 1. Aufenthalt 1 Tag + 2. Aufenthalt 4 Belegungstage = 5 Belegungstage (?)

    Also:

    (UGVD - tatsächliche VWD) + 1 = (7-5)+1 = 3 Abschlagstage

    Abschlag ist also

    0,063x BR (angenommen 2500 €)= 157,50 €

    Fallpreis also

    2500 € x 5,515 = 13787,50 € - 157,50 € = 13630 €

    Für mich hört sich der Preis nicht schlecht an ....

    Oder bin ich jetzt völlig im falschen Film?

    Grüße

    Koch

  • Hallo Herr Dietz,

    gerne gebe ich meine Meinung dazu:

    KFPV § 1 Abs. 2 Satz 2: Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patienten kürzer ...

    Dieser Satz schließt den Abschlag wegen Unterschreitens der uGVD für verlegte Patienten aus. Es bleibt also nur der Abschlag für Verlegung vorzunehmen.

    Nachtrag: Rückverlegung kommt offensichtlich nicht in Frage, da Pat. nur kurz (unter 24 Stunden im 1. KH war, siehe ambulante Abrechnung), daher keine Zusammenfassung zu einer DRG für 1. und 3. Aufenthalt möglich.

    2. Nachtrag: nicht verzweifeln, Gesetzeskunde ist ein sehr schwieriges Fach. Juristen müssen her! Die EDV sollte uns die Rechnerei abnehmen. Auf Plausibilität prüfen bleibt uns vorbehalten! Aber das legt sich nach einigen Beispielfällen, wenn wir sicher sind, daß unsere Software-Programmierer auch alles berücksichtigt haben.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Also, der Sachverhalt sieht folgendermassen aus:

    (aktuelle telefonische Auskunft Hr. Tuschen BMG Tel. für Nachfragen... 0228-9412160)

    Es gibt nur einen Abschlag und zwar den für (Zu-)Verlegung - dies täte so auch wo drin stehen, es sei nicht daran gedacht, zwei Abschläge zu berechnen...
    Ja warum schreiben die das nicht so, dass das auch ein dummer Doc kapiert, der sich damit rumschlagen muss? Damit er's nicht kapiert - schätze ich...

    Die Alternative, den Pat. in Zukunft nicht mehr "ambulant" durch's CCT zu fahren, sondern eben als 1 Fall zu sehen, scheint hier nicht zu blöd zu sein. Muss man mal kalkulieren...

    So weit so schlecht

    :bombe:

    P.Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    m. E. werden in o. g. Fall 19 x 0,202 = 3,838 als Abschlag fällig. Mit 116 Stunden sind nur 4 Belegungstage hinzubekommen. Die Differenz zu der kaufmännisch gerundeten mittleren VD beträgt somit 19. Auch ich gehe davon aus, dass der Tag des ersten Kontakts (Sie schrieben Verlegung sofort) nicht einbezogen wird.

    Bei einer angenommenen Baserate von 2.500 € verbleiben immerhin noch
    5,515 - 3,838 = 1,677
    1,677 x 2.500 € = 4.192 € für 4 Belegungstage.
    Komen Sie mit dem Erlös aus?

    Schöne Grüße
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt