Hauptdiagnose bei Commotio und Fraktur

  • Hallo zusammen,

    zwar ein alter thread, ab passt hierher, daher:

    Pat., 65J verunfallt und wird mit Commotio cerebri (dokumentierte Bewusstlosigkeit!) und Fraktur des 1 MHK aufgenommen. Nach Neurokonsil und CCT (ok) erfolgt am nächsten Tag die Osteosynthese der Fraktur (sog. 1er-Leistung nach $115b!). Entlassung nach 5 Tagen.

    Frage nach der HD :?: M.E. die Commotio, da Aufnahmegrund! Die Fraktur hätte man ambulant gemacht, in diesem Fall logischerweise keine Entlassung und amb. OP-Termin, wobei die 5 Tage natürlich insgesamt zu lang sind!

    Mit der C.C. landet man natürlich in einer Fehler-DRG (natürlich nicht automatisch falsch!), somit MDK-Prüfung vorprogrammiert :cursing: :evil:

    Meinung im Forum :?: Vielen Dank :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    wir haben diese Konstellation auch öfters. SHT plus irgendeine banale Verletzung, die eigentlich ambulant zu versorgen wäre (z.B. dist. Radiusfraktur) und daher ND ist.

    Die Fehler-DRGs werden in diesen Fällen zwar angefragt, aber nach Abgabe des OP-Berichtes relativ unkompliziert anerkannt.

    Mischkalkulation halt.... ;)

    Schönen Tag noch

    Anne 8)

  • die Fehler-DRGs werden in diesen Fällen zwar angefragt, aber nach Abgabe des OP-Berichtes relativ unkompliziert anerkannt.

    Hallo,
    bei uns ist das leider nicht der Fall.
    Hier wird regelhaft die Diagnose zum höheren Aufwand erklärt die in die günstigere DRG führt.
    So werden Diagnosen die alleine die stationäre Behandlungsnotwendigkeit nicht erklären eben zur HD bestimmt.
    Leider dauern dann die Gerichtverfahren immer so lange und der MDK bekommt die Entscheidungen nicht mit.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es hat ja nun mal eine Änderung der DKR 1911 in Richtung HD-Definition der D002 gegeben. Vorher wurde die "schwerwiegendste" Verletzung HD. Nun heißt es:

    Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen, die in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Also:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

    Nach der neuen Form der DKR ist es die Commotio. Nach der alten Version hätte man bei unkompliziertem Verlauf der Überwachung bei SHT dann die operationswürdige Fraktur zuordnen können (schwerwiegendere Verletzung). Die Intention bei der Änderung war, Streitigkeiten abzuschwächen, was nach meiner Meinung nach mit der ursprünglichen Formulierung besser gelang. Ich habe schon mal bei geeigneter Stelle angemerkt, dass damit auch eher die Fehler-DRGs zunehmen werden.

  • Hallo,

    es ist ja unzweifelhaft, dass die operative Versorgung einer Gesichtswunde, Radius-, Finger- oder Zehenfraktur oft mehr Ressourcen verbraucht, aber dies alles kann (muss!) lt. AOP-Regelung ambulant versorgt werden. Somit muss ich das SHT/ die COmmotio als HD nehmen, da es allein die stationäre Aufnahme veranlasst.

    Das ist schon seit Jahren so und ich gebe zu, ich tue es nicht ungern :whistling:

    Mir ist nicht klar, warum sich da ein Kostenträger auf eine Klage einlässt, da das Ergebnis von vorherein feststeht.

    Viele Grüße

    Anne :)

  • Allen vielen Dank

    für die Anmerkungen/Hinweise.

    Wir versuchen die Commotio :thumbup:

    Grüße am Aschermittwoch ;)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Forum,

    habe eine Frage zum selben Thema. Ein Patient mit Radiusfraktur und Oberschenkelhämatom wird aufgenommen. Sowohl die Fraktur, als auch das Hämatom werden in einer Sitzung operativ behandelt. Die Fraktur wird mit Platte versorgt und das Hämatom wird inzidiert und subkutan drainiert. Was ist die Hauptdiagnose?


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das muss von ihren Ärzten entschieden werden, nach DKR 1911/D002. Das kann man so hier nicht pauschal sagen.

  • Hallo Fraul,

    "gefühlt" die Radiusfraktur mit Osteosynthesematerial, Röntgen etc. Wenn allerdings das Hämatom im Verlauf "Probleme" gemacht hat (mehrfache Revisonen, VAC etc.), kann es wieder anders aussehen ... :rolleyes:

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg