Hallo Herr Bauer,
gerade weil die stationäre Behandlungsbedüftigkeit bejaht wurde und ein Behandlungsplan mind. eine Übernachtung vorgesehen hätte, sehe ich hier durchaus Interpretationsspielraum.
Übrigens wird vorstationär doch nur auf Einweisung abgerechnet. Gerade dieser Schein liegt hier ja nicht vor.