• Hallo Mitstreiter,

    wie wird den in Ihren Häusern die Madentherapie bei Gefäßpatienten verschlüsselt? (5-893.x..? - Versorgung sept. Wunde?)?(

    Bin da leider etwas ratlos und hoffe durch Sie auf die Erleuchtung:O

    schöne Grüße und einen netten Arbeitstag :drink:

    Sally:smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was ist gefragt,

    Behandlung bei Hautmadenbefall
    oder
    Therapie mit Hautmaden (Biochirurgie!!! )


    Kleine hungrige Fliegenmaden können helfen, Wunden von nekrotischem Gewebe zu reinigen.
    Dies zeigt exemplarisch diese Kasuistik aus „Der deutsche Dermatolge“ 10/2001 (Auszug)

    82-jährigen Altenheimbewohnerin, superinfizierter, stark belegten sakralen Dekubitus. Behandelt wurde die Patientin mit drei Madenbeuteln (Biobag Madenbeutel 5 x 6 cm, mit ca. 200 Larven; PZN: 1330076, Stückpreis brutto 214,60 DM). Wie der medizinische Blutegel werden auch die Madenbeutel über die Apotheke über Kassenrezept bestellt. Ausgeliefert werden sie innerhalb von 24 Stunden per Kurier, gehältert in einer Kühlbox bei 4º C. Die Applikation erfolgt im Abstand von etwa vier Tagen.


    Schöne und ernsthafte Grüße

    E. Rembs

  • Nochmals hallo,

    ich meinte genau diese "Wundversorgung" durch/mit Maden auf einer offenen Wunde.

    Habe im ICD10 nichts passenderes gefunden als oben genannten Code
    vielleicht fällt ja jemanden was besseres ein.

    Mit der Hoffnung auf Hilfe...
    nochmals viele Grüße

    Sally

  • Hallo Frau Lay,

    Die 5-893.x ist m.E. dem chirurgischen Wunddebridement vorbehalten. Eine lokale Behandlung mit Fibrinolytika wird ja auch nicht kodiert.

    Bei keiner sonstigen operativen Behandlung ergibt die Verschlüsselung mit dieser Prozedur z.B. bei einer Hauptdiagnose Diabetes die Eingruppierung in die K01Z, diabetischer Fuß statt in die K60A oder B mit entsprechendem Anstieg des Relativgewicht. Ob das gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln. Spätestens der MDK wird es tun.

    Bei einer Gefäßhauptdiagnose scheint die Prozedur bei einer orientierenden Gruppierung nicht relevant zu sein.

    Im Zweifel ist bei nicht im OPS-Katalog aufgeführten Prozeduren immer eine Rückfrage beim DIMDI möglich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Peter Möckel
    Facharzt für Chirurgie
    Medizincontrolling

  • Was definiert man denn als "chirurgisches" Wunddebridement? Für mich ist der Unterschied zwischen Auskratzen mit dem scharfen Löffel und der Madentherapie eher marginal.

    Meines Erachtens erfüllt die Madentherapie auch die Definition einer signifikanten Prozedur laut DKR:

    "Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder
    • chirurgischer Natur ist
    • ein Eingriffsrisiko birgt
    • ein Anästhesierisiko birgt
    • Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert."

    Und billig sind die Viecher auch nicht, im Gegensatz zu den paar Minuten, die ich mit Auskratzen verbringe und der Reinigung und Sterilisation des Löffels.

    Warum also nicht wie vorgeschlagen codieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag


    Hallo

    1) Der Kode 5-893.- kann m.E. nur dann verwendet werden wenn es sich um eine operative Prozedur (chir. Wunddebridement) handelt.
    Einmal mit dem scharfen Löffel "kratzen" ist sicher kein Wunddebridement , welches o.g. Prozedur entspricht.
    Es besteht ein Unterschied zwischen "Biochirurgie" und "richtiger"
    Chirurgie
    Die Definition einer signifikanten Prozedur ist eindeutig nicht erfüllt.

    2) Preis ist kein Kriterium für die Kodierung


    Schöne Grüße

    E. Rembs
    Arzt für Chirurgie

    Bochum

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von Blaschke:
    Meines Erachtens erfüllt die Madentherapie auch die Definition einer signifikanten Prozedur laut DKR:

    "Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder
    • chirurgischer Natur ist
    • ein Eingriffsrisiko birgt
    • ein Anästhesierisiko birgt
    • Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert."

    Zitat

    Original von Rembs:
    Die Definition einer signifikanten Prozedur ist eindeutig nicht erfüllt.

    Die Madentherapie ist in meinen Augen nicht mit einem OPS-Kode abbildbar. Auch der vorgeschlagene OPS-Kode für das chir. Wunddebridement paßt da nicht wirklich, unter Operationen versteht man allgemeinhin nun mal etwas anderes, als Maden auf Wunden zu legen (im Sinne der 5er-Kodes und nicht despektierlich/disqualifizierend gemeint).

    Die Definition für signifikante Prozeduren ist doch auch ein Schwamm, der eigentlich alles kodieren lässt, was am Patienten gemacht wird. Spätestens mit der Bedingung "Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung" habe ich doch die Berechtigung, oder werden bei uns die Patienten von ungelernten Hilfskräften behandelt? Insofern muß ich hier Herr Rembs widersprechen. So wäre die Madentherapie schon zu verschlüsseln, nur ist sie nicht per OPS abbildbar, wie vieles.

    In der OPS-Version 2.0 hatte man noch die Möglichkeit, solche Prozeduren mit 8-999 -Andere nichtoperative therapeutische Maßnahmen- zu kodieren. Aber das waren ja auch nur eine Krücke ohne Aussagekraft, die zurecht gestrichen wurde.

    Der einzig mögliche Weg ist, einen Vorschlag für einen entsprechenden OPS-Kode beim DIMDI zu machen. So ist vielleicht zukünftig eine Prozedurenkodierung der Madentherapie möglich.

    Einen schönen Tag!

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag


    1) Einverstanden
    2) dann wäre auch das Kleben eines Pflasters im Krankenhaus eine signifikante Prozedur!! Zu recht: keine Prozedur
    Ähnlich ist es, einen Beutel auf eine Wunde zu legen...
    3)Ist das wirklich erforderlich ?


    Gruß und schönes Wochenende

    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Rembs,

    Zitat

    Original von Rembs:
    2) dann wäre auch das Kleben eines Pflasters im Krankenhaus eine signifikante Prozedur!! Zu recht: keine Prozedur
    Ähnlich ist es, einen Beutel auf eine Wunde zu legen...
    3)Ist das wirklich erforderlich ?

    Zu 2:
    Es ist ja nicht damit erledigt, den Beutel drauf zu legen. Man wird ja auch beobachten, weiter Therapie davon abhängig machen usw., also in diesem Sinne schon kodierwürdig.
    Man kann doch eigentlich die Definition für eine signifikante Prozedur viel einfacher gestalten, als die momentane:
    "Zu kodieren ist alles, was im OPS-Katalog zu finden ist."
    Da es für diese Therapie keinen Kode gibt, stellt sich das Problem ehrlich gesagt nicht.

    Zu 3:
    Das mag jeder für sich selber entscheiden. Ich persönlich brauche den Kode nicht. Eine eigene DRG oder Höhereinstufung bereits existenter wird daraus nicht entstehen (behaupte ich mal). Außerdem sind die Kriterien des DIMDI für die Neuaufnahme von Kodes zu erfüllen.

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Daß das Auskratzen eines Ulcus eine chirurgische Prozedur ist, kann wirklich keiner bezweifeln, der es schonmal durchgeführt hat...

    Schließlich heißt die Prozedur "Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut", und wie bitte sollte man die Entfernung nekrotischen Gewebe denn sonst nennen?

    Die Methode (Löffel oder Maden) müßte dann schon dem Ausführenden überlassen sein, denn von Skalpell steht hier auch nichts, und daß chirurgisch = Skalpell oder Säge gilt, das stimmt ja schon lange nicht mehr...

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe mit dem DIMDI gesprochen und kann folgendes sagen:

    In Abwesenheit eines eigenen Schlüssels ist übergangsweise 5-893.x zu benutzen (die Schwierigkeit der Definition einer chir. Prozedur wird auch dort gesehen).
    In der erweiterten OPS-Version (1. Version zur Mitte 2003) wird es einen eigenen Kode geben.

    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau