Hallo Zusammen!
Über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden, also hoffe ich auf diesem Weg auf Eure Hilfe!
Pat. kommt ins KRH zum elektiven Schrittmacherwechsel.
Einzige Begleiterkrankung,neben den Herzryhtmusstörung ist eine arterielle Hypertonie, welche mit Lisinopril 1/2-0-0 therapiert wird.
Der Kostenträger (PKV) möchte nun eine ambulante OP abgerechnet haben, da der SM-Wechsel im Katalog nach § 115b SGB V gelistet ist.
Ich bin der Meinug, dass die AEP-Kriterien (D06) mit der ICD I10.00 und der medikamentösen Therapie erfüllt sind.
Die PKV ist der Meinung, dass dies nur bei \"sehr labilen Blutdruckwerten mit der Gefahr der Entgleisung\" zu akzeptieren sein.
Weiter meint die PKV, dass dies hier nicht der Fall wäre, weil der Blutdruck nicht entgleist sei und Lisinopril ein \"Standardmedikament\" sei.
Ich hoffe auf Hinweise von Euch!!
MOD