Hallo Forum,
ich bereite gerade die Unterlagen für unsere Entgeltverhandlung vor. U.a. fragen die Kostenträger die Mindestmengen ab.
Jetzt bin ich bei den Knie-TEPs ein wenig ins grübeln gekommen.
Wieso stehen nur die OPS 5-822.** also die Erstimplantation in der Mindestmengenvereinbarung nicht aber die 5-823.** (Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk)?
Vielen Dank für hoffentlich erhellende Antworten.
Gruß
Sven Lindenau