Mindestmenge Knie-TEP

  • Moin,

    daran wird, fürchte ich, ohnehin gearbeitet.

    Dennoch gehört das inhaltlich natürlich zusammen.

    Gruß

    merguet

  • von Substitution ist nicht die Rede. Für Wechsel-OPs gilt die Mindestmenge schlichtweg nicht.

    D. h. mit 45 Implantationen und 6 Wechseln würden Sie die Mindestmenge unterschreiten und im Folgejahr (sofern Sie keine Ausnahmen reklamieren können) die Implantationen nicht mehr erbringen dürfen.

    Die Wechsel sind nicht betroffen, d. h. die Mindestmengenvereinbarung verbietet Ihnen nicht, Wechsel-OPs weiterhin durchzuführen. Das führt manchmal zu solch absonderlichen Situationen, dass z. B. der tollste Wechsel-Operateur keine Erstimplantationen durchführen darf.

    Eigentlich führt es zu der absonderlichen Situation, dass derjenige, der nach der MM-Regelung nicht genügend Knie-TEPs implantiert um diese in ausreichend guter Qualität zu erbringen, Wechseloperationen machen darf - da ist die Qualität wohl nicht so wichtig....

    Tatsächlich hatte ich einen solchen Fall in der Mandantschaft. In diesem Krankenhaus wurden hauptsächlich wechselbedürftige Knie-TEPs ausgetauscht. Dies zur großen Zufriedenheit aller Beteiligter, insbesondere der Krankenkassen, aufgrund anerkannt höchster Qualität. Als die Mindestmengenregelung in Kraft trat, durften dort anschließend keine Erstimplantationen durchgeführt werden. Die MMR steigert die Qualität halt nicht immer.

    Gruß

    Norbert Schmitt