Osteochondrosis dissecans, Spongiosaplastik

  • Eine Streiterei zwischen MDK und Krankenhaus:

    Eine Osteochondrosis dissecans der Talusschulter (Stadium III) wird via Innenknöchelosteotomie operiert. Dabei wird das knorpelig partiell noch im Zusammenhang stehende Dissekat lt. OP-Bericht \"weggeklappt , die subchondrale Sklerosezone angebohrt und debridiert\". Anschließend erfolgt eine \"Defektfüllung\" mit Spongiosa aus der Tibia (aus dem Osteotomiebereich).

    Ist die Spongiosaplastik mit 5-783.0 und 5-784.0s zu kodieren ?

    Laut Hinweisen im OPS ist bei iatrogen geschaffenen Knochedefekten mit ortständigen Gewebe die Spongiosaplastik nicht zu kodieren.

    Strittig ist hier die Definition des Begriffes \"Defekt\". Die eine Seite argumentiert, dass der \"Defekt\" erst durch das Aufbohren und Debridieren entstanden ist. Die andere Seite führt an, dass es sich bei einer Osteochondrosis dissecans Typ III nach Bruns bereits per se um einen Defekt handelt.

    Hat jemand eine Meinung dazu ? Ist eine Knochennekrose automatisch ein Defekt ?

    Die Spongiosplastik führt in diesem Fall dazu, dass der Fall nach DRG I13A und nicht nach I13B abgerechnet wird.

  • Hallo Kodi,

    wäre die Spongiosa aus dem Beckenkamm gekommen, wäre Manches einfacher. Die OD ist ein Defekt bzw. erkrankter Knochen. Seine Ausräumung ist also 5-782.ff. Bezüglich der Spongiosaplastik gehen die Ansichten leider auseinander. Es geht um die Frage, was ist ortständiger Knochen. Die Antwort wird jedes Jahr präziser definiert. Trotzdem gibt es immer wieder Ungenauigkeiten in der Definition.

    Ich würde hier trotzdem die Spongiosaplastik kodieren, denn der Knochen wurde nicht dem Talus entnommen. Mal sehen, ob 2009 nicht wieder etwas Neues bringt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Zitat


    Original von winterth:
    Mal sehen, ob 2009 nicht wieder etwas Neues bringt.

    Hallo Forum,
    in den OPS 2009 steht bei 5-784:


    Hinw.: Die Entnahme eines Knochentransplantates ist gesondert zu kodieren (5-783)
    Eine (Kortiko-)Spongiosaplastik ist bei einer therapeutischen Transposition oder Transplantation von Knochengewebe zu kodieren. Dieser Kode ist nicht anzugeben bei Verschluss oder Verfüllung von iatrogen geschaffenen oder zugangsbedingten Knochendefekten (inkl. Markräumen) mit ortsständigem Gewebe. Die Bezeichnung \"ortsständig\" bezieht bei Gelenkeingriffen alle gelenkbildenden Flächen mit ein
    Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren

    Wir liegen im Dissens mit dem MdK wegen unterschiedlicher Interpretation des fett markierten Satzes. Bei einer Knie-TEP wg schwerer arthrotischer Veränderungen ist Konsens, dass der Knochendefekt am Femur weder iatrogen noch zugangsbedingt ist. Er wurde mit Spongiosa aus der Tibia aufgefüllt.
    Der MDK sagt: Es muss nur eine Bedingung zutreffen - entweder iatrogen oder zugangsbedingt oder ortsständig - und schon kann die Spongiosaplastik nicht mehr kodiert werden.
    Wir sagen: wenn der Knochendefekt nicht iatrogen oder zugangsbedingt ist (Bedingung A) ist es egal ob die Spongiosa aus ortständigem Gewebe (Bedingung B) oder durch eine zusätzliche Wunde entnommen wurde.

    Wie sieht es anderswo aus?????
    Ich bitte um Beteiligung aus vielen Regionen - nicht nur aus Bayern

    :i_drink:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Heller,

    Murnau/Bayern sagt: Natürlich gilt ihre Aussage. Die MDK-Meinung entbehrt jeglicher Grundlage.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau


  • Hallo Forum, ich versuche die Frage nochmal zu plazieren, da unser Orthopäde häufig krankheitsbedingte Defekte (Knochenzyste etc) durch Spongiosa auffüllt.
    Hat hier schon mal jemand geklagt?:d_gutefrage:
    Oder ist die Resignation schon so weit fortgeschritten? :erschreck:

    Bis jetzt habe ich nur eine Antwort (Vom Lord of the Codes) :d_neinnein:
    (Vielen Dank nochmal)

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,
    wir sehen und kodieren dies exakt wie Sie. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit der Pfannenbodenplastik. Die Deformität ist weder zugangsbedingt noch iatrogen sondern angeboren und erworben. Der MDK wollte die Pfannenbodenplastik nicht anerkennen. Der OP-Bericht besagte Entnahme von Spongiosa aus dem Hüftkopf. Kann man ja schon als ortsständig ansehen. Die 5-783 und 5-784 wurde anstandslos anerkannt die 5-829.h erst nach einem kleinem wissenschaftlichen Exkurs.
    Zumindest in Nordrhein haben wir bezüglich der Spongiosaplastik bisher wenig Probleme.
    Habe derzeit einen ähnlichen Fall abgerechnet, bin also mal gespannt ob eine Anfrage kommt.

    Soweit ich mich entsinne (korrigieren Sie mich Herr Winter) war dieser Passus extra so definiert worden, um nicht z.B. die Deckelung des Bohrloches bei einer intramedullären Ausrichtung einer Knie-TEP mit Spongiosa aus den Resektaten nicht als Spongiosaplastik zu kodieren.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von schemmi:
    Soweit ich mich entsinne (korrigieren Sie mich ....) war dieser Passus extra so definiert worden, um nicht z.B. die Deckelung des Bohrloches bei einer intramedullären Ausrichtung einer Knie-TEP mit Spongiosa aus den Resektaten nicht als Spongiosaplastik zu kodieren.

    Hallo,

    der Passus wurde von der Fachgesellschafft für das DIMDI formuliert, um die Spongiosaplastik näher zu definieren. Es sollte z. B. damit verhindert werden, das bei jedem VKB-Ersatz das Auffüllen der Bohrkanäle oder der Transplantatentnahmestelle mit der bei der Bohrung gewonnenen Spongiosa als \"Plastik\" kodiert wird. In einzelnen DRGs ist (war) das DRG-relevant.

  • Guten Morgen ,
    auch wir sind im Dissens mit dem MDK bezüglich eines „köchernen Defektes“.
    Folgender Fall: Bei einer Patientin ist es nach Umstellungsosteotomie zu einer Pseudarthrose im Bereich des 1. MFK gekommen ( M84.17).
    Bei der durchgeführten OP wurde nach Metallentfernung der pseudarthrotische Frakturspalt mit einem 2,5 mm-Bohrer angefrischt und über die Bohrstellen Spongiosa eingebracht, welche zuvor aus dem 1. MFK entnommen wurde. Kompression durch eine Albert-Schraube.
    Kodiert wurde:
    5-782.0u- Excision und Resektion von erkranktem Knochengewebe, partiell, Tarsale
    5-7840v -Spongiosatransplantation autogen, Metatarsale
    5-786.0 -Osteosynthese durch Schraube
    5-787.1w –Metallentf., Schraube, Phalangen Fuß
    5-787.3v – Metallentf. Platte, Metatarsale
    Der MDK streicht die OPS-Ziffer 5-784.0v mit der Begründung, es handele sich um einen zugangsbedingten Knochendefekt. Unsere Argumentation, dass bereits vor der Operation eine pseudarthrosebedingte Knochendefektzone vorgelegen hat, die intraoperativ durch die Bohrung von insuffizientem Ersatzgewebe befreit wurde, wird ignoriert.
    Wie sieht Ihrer Auffassung nach die korrekte Kodierung aus?
    Im Voraus Danke für Ihre Stellungnahmen

    Gruß Stalli

    STALLI :d_zwinker:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von stalli:
    Wie sieht Ihrer Auffassung nach die korrekte Kodierung aus?

    So, wie Sie kodiert haben. Bei der Entfernung der Pseudarthrose handelt es sich selbstverständlich nicht um einen zugangsbedingten Defekt, das ist völliger Nonsens. Ignoranz ist der einzige Weg, dies anders sehen zu können. Genau so selbstverständlich handelt es sich bei der Spongiosaplastik um eine zusätzlich zu kodierende Leistung.

  • Hallo Stalli,

    sind Sie mit der 6.Stelle überall richtig. Mal ist es Tarsale, dann Metatarsale.
    5-782.0u Tarsale. Sie arbeiten jedoch am Metatarsale 1. Unter 5-782 finden Sie den Hinweis: Exkl.: Resektion an Metatarsale und Phalangen 5-788

    Zur Spongiosa: Es handelt sich hier um eine therapeutische Verfüllung. Damit ist diese zu kodieren, auch wenn die Spongiosa \"ortsständig\" entnommen wurde, d.h. aus dem gleichen Knochen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U