Abrechnung ambulante Angiographie

  • Hallo!

    Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Bereich der Angiographie ist es notwendig die Abrechnung der stationären und ambulanten Leistungen für eine Digitale-Subtraktions-Angiographie zu betrachten.

    Die stationäre Abrechnung ist mir hier klar.

    Allerdings stellt sich für mich die Frage, wie die ambulanten Angiographien abgerechnet werden.
    Die Patienten kommen mit einer Überweisung zu der Untersuchung und diese wird dann ambulant durchgeführt.
    Von dem interventionellen Radiologen wird der Patient anschließend für 24 Std. stationär eingewiesen.

    Wie kann man dieses abrechnen?

    Vielen Dank im Voraus!!!!

    Lg Lucky

  • Hallo Lucky,

    Ihre Frage wirft neue Fragen auf:
    - was meinen Sie mit \" Von dem interventionellen Radiologen wird der Patient anschließend für 24 Std. stationär eingewiesen\"?

    Angiografien können von Krankenhäusern aufgrund des Vertrages ambulantes Operieren nach § 115b SGB V als ambulante OP/stationsersetzende Maßnahme abgerechnet werden (s. Abschnitt 2 der Anlage 1 zum Vertrag). Die Abrechnung erfolgt, wie bei niedergelassenen Radiologen, über den EBM in der jeweilig gültigen Version (zur Zeit EBM 2008, s. auch http://www.ebm2000plus.de).

    Wenn Ihr Radiologe am Krankenhaus die Untersuchung im Rahmen dieses Vertrages durchführt und nachher entscheidet, dass der Patient stationär bleiben muss, dann wird so getan, als ob der Patient direkt stationär war und die entsprechende DRG abgerechnet.

    Bei einem ambulanten Eingriff rechnet man als Krankenhaus die Leistung der Angiografie (34283, 34284 oder 34285) und für die Überwachung die 01530 oder 01531 ab, dazu kommt eine Konsultationspauschale aus 24210-24212. Dann können alle zusätzlich notwendigen Labor- und Röntgenleistungen nach dem EBM abrechnen. Da die Krankenhäuser keinen Praxisbedarf, wie die Niedergelassenen kennen, wird auf diese Rechnung dann ein Aufschlag von 7% erhoben. Zusätzlich können die Kosten für die Katheter und auch für das Kontrastmittel in Rechnung gestellt werden, wenn diese jeweils höher als 12,50€ sind. Diese Rechnung geht an die Krankenkasse.

    Wenn ein niedergelassener Radiologe die Untersuchung durchführen würde und den Patienten dann im Anschluss stationär einweisen würde, rechnen beide getrennt ab. Der Radiologe würde seine Leistung nach dem EBM mit seiner KV abrechnen und das Krankenhaus eine eigene stationäre DRG (ohne die Angiografie). Wenn es zu einer Komplikation gekommen ist, wäre die Komplikation dann die Hauptdiagnose. Wenn der Grund der Einweisung nicht eine Komplikation ist, würde mich dann allerdings fragen, ob der stationäre Aufenthalt nach der Angiografie überhaupt notwendig ist.

    Mit freundlichen Grüßen


    A. Bauer

  • Vielen Dank für die Antwort!

    So wie mir von dem Arzut mitgeteilt wurde, müssen die Patienten zur Überwachung und Nachbehandlung mit Prostavasin 24 Std. im Krankenhaus bleiben.
    Dieser stationäre Aufenthalt beruht nicht auf Komplikationen o.ä., ist aber wohl nach der Untersuchung und einem anschließend angelegtem Druckverband Pflicht.

    Vielleicht kann ich da noch Genaueres herausfinden, vielen lieben Dank aber für die Hilfe!!!

    MfG
    Lucky

  • Zitat


    Original von abauer:

    Wenn ein niedergelassener Radiologe die Untersuchung durchführen würde und den Patienten dann im Anschluss stationär einweisen würde, rechnen beide getrennt ab. Der Radiologe würde seine Leistung nach dem EBM mit seiner KV abrechnen und das Krankenhaus eine eigene stationäre DRG (ohne die Angiografie). Wenn es zu einer Komplikation gekommen ist, wäre die Komplikation dann die Hauptdiagnose. Wenn der Grund der Einweisung nicht eine Komplikation ist, würde mich dann allerdings fragen, ob der stationäre Aufenthalt nach der Angiografie überhaupt notwendig ist.


    Hallo Lucky,
    in einem benachbarten Haus mit niedergelassenem Kardiologen werden die Patientin nach PTCA regelmäßig stationär für kurze Zeit überwacht.
    Man könnte, wenn die Patienten nicht über Nacht bleiben, mit den Kassen eine teilstationäre Vergütung ausmachen.
    In dem mir bekannten Fall wird allerdings einfach die Z64B =Andere Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und
    Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung ohne
    komplexe Radiojoddiagnostik abgerechnet. Diese DRG hat bei einem Belegungstag derzeit ein Relativgewicht von 0,243 Punkten, was bei einem Landesbasisfallwert von Bayern (2806,14€) einen Erlös von 681,89€ bringen würde.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Lucky!

    In unserem Haus ist ein ermächtigter Angiologe. Der Großteil der seiner Leistungen werden ambulant erbracht. Dies gilt auch für umfangreiche Interventionen in Verbindung mit Prostavasin. Nur in Ausnahmefällen nehmen wir Patienten anschließend stationär auf.

    Sie sollten nochmal mit Ihrem Angiologen reden.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer