• Liebe Kollegen,

    der OPS 8-987.1 setzt voraus, daß eine Isolation des Patienten erfolgen muss, bis in drei Abstrichen kein Keim nachweisbar ist.

    Bedeutet dieses, daß der Patient bis zum entsprechenden Nachweis der Keimfreiheit stationär verbleiben muss
    = u.U. weitere 4 - 5 Tage Verweildauer ??? - Oder ist es zulässig den Nachweis auch poststationär durchzuführen bzw. durch ambulante Leistungserbringer ?

    Sonnige Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo zusammen
    ich verstehe die 3 Abstrichregel so, dass die Isolierung erst dann aufgehoben werden darf wenn die drei negativen Abstriche eingegangen sind.
    Das hat natürlich keine Auswirkung auf die Verweildauer oder sogar auf den Code. Eine MRE Kolonisation ist normalerweise kein Grund in einem Krankenhaus zu verbleiben. Also: Wenn Entlassungsfähig ->Entlassung und Abstriche ambulant. Der OPS gilt dann bis zum Entlassungstag.
    Alles Andere wäre unsinnig. Was machen Sie sonst mit Leuten die vor dem 3 Abstrich verstorben sind? Isolieren bis zum St. Nimmerleinstag?
    Gruss Schmitz

  • Zitat


    Original von Der Münsterländer:
    Bedeutet dieses, daß der Patient bis zum entsprechenden Nachweis der Keimfreiheit stationär verbleiben muss
    = u.U. weitere 4 - 5 Tage Verweildauer ???

    Natürlich nicht.
    Kodierrichtlinien und OPS-Kataloge haben (noch) nicht die Macht, freiheitsberaubende Maßnahmen zu ermöglichen. :d_zwinker:

    Die Erwähnung der 3 Abstriche im OPS-Katalog betrifft nur die Bestimmung des Endpunkts der Dauer von 8-987.xx bei evtl. Ende *während* des Aufenthalts. Es könnte ja nachträglich jemand argumentieren, schon beim ersten negat. Abstrich wäre die Komplexbehandlung zuende gewesen, o.ä.

    Gruß
    Lars

  • Zitat


    Original von sschmitz:
    Hallo zusammen
    ich verstehe die 3 Abstrichregel so, dass die Isolierung erst dann aufgehoben werden darf wenn die drei negativen Abstriche eingegangen sind.
    Das hat natürlich keine Auswirkung auf die Verweildauer oder sogar auf den Code.

    Hallo zusammen,
    kann mir einer mal erklären, wie man \"strikte Isolierung\" bei Entlassung ins Pflegeheim realisiert?

    In meinem OPS steht:
    Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen). Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in drei negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die
    Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen

    Ich verstehe das so, dass ich die Isolierung mindestens 6 Tage durchführen muss um den OPS zu kodieren und in diesen 6 stationären Tagen die drei negativen Abstriche erbringen muss.

    Vielleicht steigt die Zahl der MRSA in Deutschland im Vergleich zu Holland deshalb so stark an, weil man hier die Patienten mit ihrem MRSA schnell wieder in die Gemeinschaftsunterkünfte zurückverlegt, weil der MDK keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit mehr sieht.

    Die Empfehlungen des RKI, indem die Entlassung von MRSA-Patienten trotz MRSA-Befall rel. unkritisch dargestellt wird, wird an anderer Stelle wieder aufgehoben bzw. relativiert:
    http://www.rki.de/cln_049/nn_196…270992bodyText2

    Natürlich liest der MDK aus den RKI-Empfehlungen nur den Absatz, in dem steht, dass die MRSA-Besiedlung kein Grund für stat. Behandlung ist und fordert die frühzeitige Entlassung.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Sicherlich will ich weder eine Freiheitsberaubung empfehlen noch die Verweildauer anderweitig verlängern.

    Nach den derzeitig bei uns verwendeten Standards wird der Patient entsprechend den RKI - Vorgaben saniert, fühestens drei Tage nach Abschluss der Sanierung wird mit den Kontrollabstrichen an drei aufeinanderfolgenden Tagen begonnen.

    Daher die Frage noch mal anders formuliert:

    Setzt die Kodierung des OPS das Erfolgen der Abstriche und das Abwarten der Ergebnisse im Rahmen des stationären Aufenthaltes zwingend voraus ??

    Oder ist der OPS kodierbar sobald die sonstigen Kriterien incl. sieben Tage Sanierungsdauer erfüllt sind ?? - Der Patient könnte z.B. poststationär für die Kontrollabstriche einbestellt werden. Welche Bedeutung dieses im Rahmen des Infektionsschutzes hätte, steht natürlich auf einem anderen Blatt ....

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann