Liebe Kollegen,
der OPS 8-987.1 setzt voraus, daß eine Isolation des Patienten erfolgen muss, bis in drei Abstrichen kein Keim nachweisbar ist.
Bedeutet dieses, daß der Patient bis zum entsprechenden Nachweis der Keimfreiheit stationär verbleiben muss
= u.U. weitere 4 - 5 Tage Verweildauer ??? - Oder ist es zulässig den Nachweis auch poststationär durchzuführen bzw. durch ambulante Leistungserbringer ?
Sonnige Grüße
Stephan Wegmann