T81.4 oder T89.03??

  • Hallo Forum,

    wenn es nicht um das Geld ginge, wäre es ja wurscht, aber .. :biggrin:

    Pat. alkoholisiert, mehrere Kopfplatzwunden im Scheitelbereich. Diese werden entsprechend versorgt, Pat. bleibt ambulant.
    Nach 3 Wochen Einweisung vom HA wegen Wundinfektion: Es finden sich total vergammelte Wunden, ulcerierend, Begleitinfektion.
    Stat. Aufnahmen, Abstrich, Wunddebridement in Kurznarkose, offene Wundbehandlung mit 2xtägl. VW. Entlassung nach 10 Tagen.
    Frage: Kodierung der HD!!!!!
    T81.4 Infektion nach einem Eingriff + B95.6! oder
    T89.03 Sonstige Komplikation einer offenen Wunde

    Logisch, dass beide D in verschiedene DRGs triggern ... :teufel:

    Bin für Tipps sehr dankbar :i_respekt:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Schönen guten Tag riol,

    ohne Kenntnis der Erlöse würde ich nach Ihrer Fallbeschreibung davon ausgehen, dass die Infektion Folge der Verletzung an sich ist (bzw. der non-compliance des Patietnen) und nicht Folge der Wundversorgung. Laut DKR 1905d Beispiel 2 ist demnach der Kode für die offene Wunde als HD und T89.0_ sowie der Keim als ND anzugeben. Zusätzlcih wäre ggf. noch Phlegmone denkbar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    jetzt, wo Sie es SO sagen, klingt es gleich ganz naheliegend ;)

    Besten Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Forum,

    noch eine Frage zu diesem Thema. Gemäß DKR 1905d:\" Komplikationen offener Wunden: Liegt eine offene Wunde mit Komplikation vor, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.\" wäre ja eigentlich die Kopfplatzwunde als HD zu kodieren??? Oder sollte man das ganze auch in einem gewissen zeitlichen Rahmen zu sehen. Sprich, wie groß sollte man den zeitlichen Rahmen ansetzen zw. HD S-Nummer und T-Nummer.

    Mfg Senftleben

    MfG findus

  • Hallo Herr Senftleben,

    ich denke dass man hier nicht um die Kodierung der HD S-Nummer wohl herumkommt,
    wenn z.B. ein Pat. mit Koplawu kommt und diese vielleicht schon tagelang zurückliegt, so könnte es z.B. sein dass diese vielleicht sekundär zuheilt und sich darunter vielleicht ein Abszeß bildet.
    So wenn nun dieser Abszeß der vielleicht bei Aufnahme geschlossen war nun eröffnet wird dann fällt das in die L02. hinein...
    Der MDK bei uns schmettert dann einen T-code als ND mit der Begründung der kodierung mit Monokausalität ab...

    Ich weis dass es hier im Forum auch zahlreiche andere Meinungen gibt, leider finde ich in den Kod. richtlinien keine passende Aussage.
    z.B. Abszeß nach med. Eingriff / HD L02.- ND T81.4 diese wirde dann seitens MDK bei uns nicht anerkannt....

    Bei der offenen Wunde ist das noch gut zu klären aber dann?
    Ich weis nur dass wenn z.B. eine Koplawu seit längerer Zeit besteht und nicht behandelt wird, dass dann viele Ärzte z.B. nach 6 Stunden diese nicht mehr primär verschliessen sondern sekundär verheilen lassen...
    Fraglich ist nun was für eine Problematik vorliegen muss dass der T-code als HD zu wählen wäre, dieser müsste dann schon sehr spezifisch sein und die Problematik klar darstellen...
    Diesbezüglich kann Herr Schaffert als Chirurg bestimmt gezielter informieren.

    Schönen Abend Poltergeist

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Schönen guten Tag Findus

    Zitat


    Original von Findus:
    ...wäre ja eigentlich die Kopfplatzwunde als HD zu kodieren...

    Genau dies sagt nicht nur eigentlich die zitierte Kodierrichtlinie aus. Eine Zeitliche Einschränkung gibt es nicht, solange die Komplikation auf die offene Wunde zurückgeführt werden kann.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR sagt (und auch das Beispiel), dass die Wunde bei Aufnahme offen ist und eine Komplikation vorliegt:
    \"Liegt eine offene Wunde mit Komplikation vor, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.\"
    Es steht nicht da: \"Lag eine offene Wunde vor und der Patient wird nun wegen einer hieraus resultierten Komplikation aufgenommen...\"
    Somit ist vom Wortlaut her die DKR nur für offene Wunden mit Komplikationen anzuwenden.
    Wobei diese DKR Unsinn ist und auch mit der alten (gestrichenen) Phlegmonen-DKR zu bewerten ist.
    Ich fordere daher schon seit längerem, dass diese DKR gestrichen wird und einfach die DKR D002 anzuwenden ist.
    Siehe auch http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…ser=&sepost=#23.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von PoltERGEIST:
    Der MDK bei uns schmettert dann einen T-code als ND mit der Begründung der kodierung mit Monokausalität ab...

    Dies gilt m. E. aber nur im Bereich der OPS-Kodes, wie an anderen Stellen schon oft diskutiert, ist die zusätzliche Angabe von T-Kodes etc. zur genaueren Abbildung des Sachverhaltes kodierrichtlinienkonform. Dies aber nur allgemeiner Natur, ansonsten sind die DKR gemäß Herrn Selter Aussage heranzuziehen.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Guten Tag,
    Frage an die Experten:

    \"Die stationäre Aufnahme der dialysepflichtigen Patientin erfolgte aufgrund einer neu aufgetretenen Blutung aus einer bereits primär versorgten Kopfplatzwunde. Diese hatte sich die Patientin bei einem häuslichen Sturz zugezogen.

    In der Röntgenaufnahme des Schädels in 2 Ebenen zeigte sich kein Hinweis für eine frische Fraktur.

    Es bestand eine Kopfplatzwunde mit einer etwa 2 cm großen Dehiszenz. Hier hatte sich wohl ein Haematom entleert. \"

    Gilt hier die DKR 1905d?
    ich meine ja (HD S01.9), Kostenträger meint nein (HD T-Kode).

    möchte nur mal ein Stimmungsbild einholen, bevor wir evtl. die Gerichte bemühen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die 1905D beschreibt nur, wie offene Wunden zu kodieren sind, nicht wie die Wahl der HD zu treffen ist.

    Wie wäre es hiermit:

    D005D, Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff

    Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.

    Erfolgt hier nicht eine Folgebehandlung der aktuellen Verletzung?

  • Hallo,
    lt. Rechnungsprüfung ist Folgebehandlung nur bei einer geplanter Folgebehandlung anzunehmen. Hier handelt es sich um eine Komplikation, so die Kollegin, demnach keine Folgebehandlung, sondern T-Kode.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch