Mehrerlösausgleich 75% FÜR KRANKENHÄUSER

  • Eine herrliche Stilblüte findet sich auf der website der SPD Fraktion:

    "Die Regierungskoalition hält an der dringend notwendigen Einführung eines neuen Preissystems im Krankenhaus fest. Für alle Kliniken, welche sich für die Einführung der neuen DRG (Diagnosis related groups) Systematik entschieden haben, gibt es keine "Nullrunde", sondern es gilt die bisher vorgesehene Grundlohnsummensteigerung (0,81% West, 2,09% Ost). Zudem erhalten die teilnehmenden Kliniken in dem Fall, dass sie mehr Leistungen als vertraglich fixiert erbringen, jede zusätzliche Leistung attraktiv mit 75% gesondert vergütet."

    voller Text hier: http://www.spdfrak.de/archiv/beitrag…ung/aerzte.html

    Ich denke, der offensichtlich mit gesundem Menschenverstand gesegnete Autor dieses Textes kam überhaupt nicht auf die Idee, daß die KH 75% zurückzahlen müssten, weil dies offenbar abwegig ist. Nun ja, die Regierung an dieser Stelle beim Wort nehmen ist ja so eine Sache in diesen Tagen.

  • Da wollen wir doch mal hoffen, dass die "Experten" diesem Irrglauben nicht alle zum Opfer gefallen sind.:dance1:
    Apropos: In § 71 SGB V ist nicht festgelegt, dass dem Krankenhaus als Leistungserbringer die sich aus der vom Ministerium bestimmten Veränderungsrate ergebende Vergütungsänderung in vollem Umfang zusteht. Tatsächlich ist diese von den Verhandlungen mit den Kostenträgern abhängig, da mit der Veränderungsrate nur die Obergrenze zementiert wird.

    Trotzdem ein schönes Wochenende für alle Forum-Teilnehmer.

    R. Claßen
    --
    Grüße aus Aachen

    Ralf Claßen