• Hallo Herr Poschmann,

    ich habe Ihnen die Dateien an Ihre E-Mail-Adresse gemailt, da diese als Anhang im Forum zu umfangreich sind.

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    zur Ergänzung:
    das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz-BSSichG)- Vorschaltgesetz - wird heute im Bundestag unter Top 12 (Sitzung bis 14.30)
    abschliessend beraten.

    12.a) Zweite und dritte Beratung SPD,B90/GRÜNE
    Beitragssicherungsgesetz
    - Drs 15/28, 14/73, 15/28 -


    E. Rembs

  • allerdings ist gerade der Teil zur Fristverlängerung bzgl. Erklärung zur Teilnahme am Optionsmodell (31.12.) zustimmungspflichtig. Die nächste BR-Sitzung ist m.W. am 29.11.
    Man darf gespannt sein

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ralf_g:
    allerdings ist gerade der Teil zur Fristverlängerung bzgl. Erklärung zur Teilnahme am Optionsmodell (31.12.) zustimmungspflichtig.


    Hallo,

    sind Sie da sicher (s.o.)?


    Nach Angaben des Sozialministeriums kann die Länderkammer das Gesetz nur verzögern, nicht aber blockieren, da es nicht zustimmungspflichtig ist.


    Das zustimmungspflichtige Teilpaket enthält nur zwei Maßnahmen für das Gesundheitswesen. Danach sollen die Verwaltungsausgaben der Kassen auf dem Stand von 2002 eingefroren werden. Dies soll die Kassen um 200 bis 300 Millionen Euro entlasten. Weitere Einsparungen sollen Festbeträge für patentgeschützte Arzneien bringen.

    Gruß
    E. Rembs

  • Zumindest haben während der live-Übertragung der Debatte heute Nachmittag sowohl eine Abgeordnete der Bündnis-Grünen und eine der SPD Fraktion (leider habe ich die Namen nicht mehr parat...) für die Zustimmung im Bundesrat explizit an dieser Stelle geworben. Die Zustimmungspflichtigkeit gerade dieser Passage war unter Juristen im Vorfeld stark umstritten. Ich beziehe mein Wissen nur aus den Äußerungen dieser beiden Abgeordneten. Beide sagten heute klar, daß die Fristverlängerung den Bundesrat passieren müsse. Dies läßt bestimmte Kassenverbände, die dem Optionsmodell seit jeher nicht gerade aufgeschlossen gegenüberstehen, verständlicherweise Morgenluft wittern. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Koalitionen der NBL, wo es schließlich um immerhin 2,09% geht, an dieser (in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen) Stelle kneifen. Wir haben zwar schon im August unsere Teilnahme erklärt, aber schließlich hat das Ganze riesige Auswirkungen für die Umsetzung der Verhandlungen. Ich denke, der Einstieg zum 1.1.2003 wird für die überwiegende Mehrzahl die Ausnahme bleiben. Vor einem unterjährigen Umstieg sollte man aber nicht allzuviel Befürchtungen haben. Dann doch lieber die Verhandlungen sauber und in Ruhe zu Ende führen.

    Gruß

  • Hallo Forum, was meint denn das Forum zu den Ausnahmetatbeständen außer der Option (DMP, Arbeitszeitgesetz), die den Bezug von x (0,81%) ermöglichen sollen ?


    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Früh- / Zwischenumsteiger,

    "Vor einem unterjährigen Umstieg sollte man aber nicht allzuviel Befürchtungen haben."

    Die Verhandler bei uns fürchten Probleme mit den Ausgleichen. So einfach wie es sich anhört, ist ein unterjähriger Umstieg nicht.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum,
    lieber Herr Sommerhäuser,
    wäre es möglich, den ;D endgültigen ;D Text des Vorschaltgesetzes im Downloadbereich zur Verfügung zu stellen? Ich denke da besteht durchaus Interesse und Fr. Gumbrich braucht dann nicht allen Forumsmitgliedern eine mail zu schicken.
    Danke aus Würzburg
    Thomas Menzel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Menzel:
    Hallo Forum,
    lieber Herr Sommerhäuser,
    wäre es möglich, den ;D endgültigen ;D Text des Vorschaltgesetzes im Downloadbereich zur Verfügung zu stellen? Danke aus Würzburg
    Thomas Menzel


    Hallo,
    hallo Herr Menzel,


    Zu finden:


    http://www.kgrp.de/download/Geset…_15_11_2002.zip


    Auszug:

    Nach Artikel 1 wird folgender Artikel eingefügt:

    „Artikel 1a
    Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

    ...wird folgender Satz eingefügt:

    „Hat ein Krankenhaus sein Verlangen, das DRG-Vergütungssystem im Jahr 2003 anzuwenden, den anderen Vertragsparteien nach § 11 des Krankenhausentgeltgesetzes vom 1. November bis zum 31. Dezember 2002 schriftlich mitgeteilt, wird das Vergütungssystem im Jahr 2003 ebenfalls eingeführt; die Sätze 5 und 6 gelten entsprechend.“


    Nach Artikel 1a wird folgender Artikel eingefügt:

    „Artikel 1b
    Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

    In § 3 Abs. 1 Satz 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (BGBl. I S. 1412) werden nach den Angaben „§ 6 Abs. 3“ und „§ 6 Abs. 2“ jeweils ein Komma und die Angabe „§ 6 Abs. 5 sowie § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4“ eingefügt.“


    Mit der Änderung wird klargestellt, dass die Regelung zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen auch für die Krankenhäuser anzuwenden ist, die nach dem DRG-Entgeltsystem abrechnen. Ebenso gilt die vom Krankenhausfinanzierungsgesetz vorgeschriebene Instandhaltungspauschale auch für die Optionskrankenhäuser.


    Schöne Grüße

    E. Rembs