Hallo Forum,
auch wenn es schon viele Beiträge zu diesem Thema gibt; wer hat erste Erfahrungen mit der Wiederaufnahmeregelung nach §2 FPV?
Eine Patientin war bei uns stationär zur Hernien OP vom 18.01. bis 19.01.08 und wurde erneut stationär aufgenomen am 24.01.08 mit einer Infektion. Da wir uns als KH hierfür nicht in der Verantwortung sehen haben wir die Fälle nicht zusammengelegt. Der MDK schreibt nun in seinem Gutachten: \"Zwischen o. g. Fällen besteht ein Fallzusammenhang im Sinne postop. Komplikation\".
Sind wir als KH wieder mal in der Pflicht, unsere \"Unschuld\" zu beweisen?
Ich bin gespannt auf die Antworten.
IrisR
Viele Grüße von der Ostsee