• Liebe Forumgemeinde,

    in unserer internistischen Abteilung taucht immer wieder eine Frage auf, die ich gerne zur Diskussion stellen möchte.
    Vielleicht hat ja auch schon jemand Erfahrung damit gemacht.

    Kann man (pauschal?!)bei bestehendem Diabetes mellitus Typ 2, die KHK als Komplikation verschlüsseln?

    Z.B., analog der DKR 0401a, Beispiel 4

    HD: E11.60 + *I79.8
    ND: I25.11
    OPS: 1-275.0
    führt in die K60B

    statt wie bisher

    HD:I25.11
    ND:E11.90
    OPS:1-275.0
    führt in die F42B

    Bin gespannt auf ihre Antworten.

    U.Simeth,aus dem zur Zeit sonnigen Köln:rolleyes:

  • Hallo Frau Simeth,

    HD ist nun mal klar in den DKR festgelegt. Kommt mit Herzbeschwerden, dann bleibt nur Variante 2. DKR wurde geändert: gültig 0401b für 2003 ab sofort?!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo!

    Auch bei uns stellt sich immer wieder diese Frage. Ich neige dazu, die KHK nicht als "Periphere Angiopathie bei andernorts..." aufzufassen, obwohl natürlich medzinisch der DM schon ein Risikofaktor für die KHK ist, also Variante 2. Hier fehlt m. E. eine Klarstellung in den Kodierrichtlinien.

    Warum wollen Sie mit .6 verschlüsseln? Die DKR 0401b sagt, dies solle nur bezeichnen, daß eine Komplikation vorliegt, die aber NICHT behandlungsbedürftig ist und daher die Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt. Mit dem LHK haben Sie aber die ND-Definition erfüllt.

    Dann stimmt auch wieder die Gruppierung in F42.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    Ihre Antwort ist mE nicht ganz korrekt, sie dürfen nach KR 401 die .6 verwenden. Nur dafür, ob zusätzlich eine ND zu kodieren ist, ist der Behandlungsaufwand entschidend (allg.KR).

    Man könnte also mE kodieren:

    HD:I25.11
    ND:E11.60
    OPS:1-275.0

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo Kollegen,

    der Diabetes ist nach gängiger Lehrmeinung lediglich Risikofaktor für die KHK, nicht etwa Ursache. Nur im letzteren Fall (oder mit spez Kodierregel als Ausnahme hiervon) wäre er als Hauptdiagnose zulässig.

    :O

    viele Grüße

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Frau Jacobs,

    es kommt wohl darauf an, ob die KHK als periphere vaskuläre Komplikation verschlüsseln will oder nicht.

    Nein
    HD: E11.60+
    ND: I79.8*
    ND: I25.11

    Ja
    HD: E11.50+
    ND: I79.2*
    ND: I25.11

    Mit dem entsprechenden Eingriff 1-275.0 führ das zweite Beispiel in die F42B, was m. E. sinngemäß richtig ist. Allerdings stimmt dann das peripher nicht wirklich... Hoffe weiterhin auf eine entsprechende SKR.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Frau Blaschke,

    kurz gesagt, ich denke man darf eine KHK als Diabeteskomplikation mitzählen und deswegen den Diabetes mit .8 oder .6 (sicher nicht .5)statt der hässlichen .9 kodieren.
    Ob als Haupt- oder Nebendiagnose hängt nur vom klinischen Fall und den Umständen der Aufnahme ab.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo,
    weder die KHK noch die cAVK dürfen als direkte Folgekomplikationen des Diabetes codiert werden, dürfen somit nicht herangezogen werden, wenn es um Hauptdiagnose E1x.6x (mit einerm Folgekomplikation) bzw. E1x.7x (mit mind. zwei Folgekomplikationen) geht. Diese Frage haben wir auch direkt mit dem DIMDI (Dr. Schopen) abgeklärt, die Aussagen waren eindeutig: Ob medizinisch betrachtet der Diabetes Risikofaktor oder Ursache für KHK oder cAVK ist, ist ohne Belang, denn als Folgekomplikationen des Diabetes dürfen nur die im ICD-10, Version 2.0 SGB V unter E1x.1 bis E1x.8 für die vierte Stelle genannten Folgekomplikationen bzw. die dafür im ICD-Diagnose-Theraus genannten Folgekomplikationen berücksichtigt werden.

    Der Thesaurus bietet allerdings einige Überraschungen, die einem weiterhelfen.

    Allerdings ist es in meinen Augen nicht wichtig, dass KHK oder cAVK nicht als direkte Folgekomplikationen kodierbar sind, als Nebendiagnosen steigern sie ja häufig den Schweregrad, auch bei einer E1x.9.

    Anbei eine (nicht komplett vollständige) Übersicht, was sich via Thesaurus alles finden lässt:
    Wolfgang Trosbach

    ICD-10-Thesaurus-Ergebnis zur Codierung Multipler Komplikationen E1-.7- bzw. zur Kodierung einer Folgekomplikation E1-.6-

    E1-.0- Diabetes mellitus mit Koma
    E1-.0- Diabetes mellitus mit Präkoma
    E1-.0- Diabetisches Koma
    E1-.0- Hypoglykämischer Schock bei Diabetes mellitus
    E1-.1- Diabetes mellitus mit Ketoazidose
    E1-.2- Diabetes mellitus mit Nephropathie
    E1-.2- Diabetes mellitus mit Nierenkomplikation
    E1-.3- Cataracta diabetica
    E1-.3- Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen
    E1-.3- Diabetes mellitus mit Augenkrankheit
    E1-.3- Diabetes mellitus mit Retinopathia diabetica
    E1-.4- Diabetes mellitus mit Myatrophie
    E1-.4- Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen
    E1-.4- Diabetes mellitus mit Polyneuropathie
    E1-.4- Diabetische Gastroparese bei Diabetes mellitus
    E1-.5- Diabetes mellitus mit AVK [Arterielle Verschlußkrankheit]
    E1-.5- Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen
    E1-.6- Diabetische Arthropathie+ ( M14.2* )
    E1-.6- Neuropathische diabetische Arthropathie+ ( M14.6* )
    E1-.6- Diabetes mellitus mit Abszeß
    E1-.6- Diabetes mellitus mit Infektion
    E1-.6- Diabetes mellitus mit Pruritus
    E1-.6- Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen
    E1-.6- Diabetesleber
    E1-.6- Diabetes mellitus mit Fettleber
    E1-.6- Diabetische lipoide Nekrobiose
    E1-.6- Rubeosis diabetica
    E1-.6- Sexualstörung bei Diabetes mellitus
    E1-.6- Diabetes mellitus mit erektiler Dysfunktion
    E1-.6- Vulvitis diabetica
    E1-.7- Diabetischer Fuß
    E1-.8- Diabetes mellitus mit Hypoglykämie
    E1-.8- Diabetes mellitus mit nicht näher bezeichneten Komplikationen
    E1-.8- Dysregulativer Diabetes mellitus
    E1-.8- Komplikation bei Diabetes mellitus

  • Guten Morgen Forum, hallo Herr Trosbach,

    vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Verstehe ich das richtig, wenn ich Ihre DIMDI-gestützte Argumentation so zusammenfasse:

    KHK zählt nicht als Diabeteskomplikation und rechtfertigt somit allein nicht die Angabe einer vierten Stelle ungleich .9, "denn als Folgekomplikationen des Diabetes dürfen nur die im ICD-10, Version 2.0 SGB V unter E1x.1 bis E1x.8 für die vierte Stelle genannten Folgekomplikationen bzw. die dafür im ICD-Diagnose-Theraus genannten Folgekomplikationen berücksichtigt werden"

    Wenn ich nur explizit in der Liste genannte Komplikationen als solche angeben darf, wofür stehen dann die Einträge

    E1-.6- Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen

    und

    E1-.8- Diabetes mellitus mit nicht näher bezeichneten Komplikationen

    ???

    Ich dachte bisher, eben für nicht explizit aufgeführte, aber dennoch diabetesbedingte Komplikationen.

    <trosbach> Allerdings ist es in meinen Augen nicht wichtig, dass KHK oder cAVK nicht als direkte Folgekomplikationen kodierbar sind, als Nebendiagnosen steigern sie ja häufig den Schweregrad, auch bei einer E1x.9. </trosbach>

    KHK als i25.10 oder .11 steigert mE nirgends den Schweregrad.
    Und wenn die KHK Hauptdiagnose ist, steigert die e1?.9? ebenfalls nicht den Schweregrad, die e1?.8? oder e1?.6? aber sehr wohl.
    Ich gebe Ihnen aber recht, dass die Bedeutung dieser Frage nicht so immens ist, ein Diabetiker mit KHK ohne irgendeine andere explizit verschlüsselbare Komplikation ist nicht richtig untersucht.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • > Verstehe ich das richtig, wenn ich Ihre
    > DIMDI-gestützte Argumentation so zusammenfasse:

    > KHK zählt nicht als Diabeteskomplikation und
    > rechtfertigt somit allein nicht die Angabe
    > einer vierten Stelle ungleich .9,
    > "denn als Folgekomplikationen des Diabetes
    > dürfen nur die im ICD-10, Version 2.0 SGB V
    > unter E1x.1 bis E1x.8 für die vierte Stelle
    > genannten Folgekomplikationen bzw. die dafür
    > im ICD-Diagnose-Theraus genannten Folgekomplikationen
    > berücksichtigt werden"
    Ja! So ist es m.E. richtig! So sieht es auch die Arbeitsgruppe zur Kodierung des Diabetes des BVKD (Bundesverband Klinischer Diabetes Einrichtungen).

    > Wenn ich nur explizit in der Liste genannte Komplikationen
    > als solche angeben darf, wofür stehen dann die Einträge

    > E1-.6- Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten > Komplikationen und
    > E1-.8- Diabetes mellitus mit nicht näher bezeichneten Komplikationen
    Das sind Hauptüberschriften, die für Kreuz-Stern-Kodierung relevant sind:
    Beispiele:
    HD = E10.61 Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen
    ND = M14.2* Diabetische Arthropathie

    HD = E10.61 Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen
    ND = N48.4* Erektile Dysfunktion (organisch)

    oder auch z.B.:
    HD = E10.71
    ND = E10.61+
    M14.2* Diabetische Arthropathie
    ND = E10.61+
    ND = N48.4* Erektile Dysfunktion (organisch)
    Dass diese von uns gewählte Lösung (zwei verschiedene über E10.6x kodierte Folgekomplikationen ergeben HD = E10.7x), um in die E10.71 zu kommen, gültig ist, belegt im Analogschluss das Beispiel der Kodierrichtlinien Version 2003 unter 0401b, S. 89, 1. Abs.:
    gleichzeitiges Vorliegen zweier Manifestationen (Ketoazidose und Laktatazidose) einer Folgekomplikations-Gruppe bei Diabetes (vierte Stelle .1 Biabetes mit Ketoazidose) führt in die E10.71!

    > Ich dachte bisher, eben für nicht explizit aufgeführte,
    > aber dennoch diabetesbedingte Komplikationen.
    Ihren Gedanken hatten wir auch, aber der ICD-Diagnose-Thesaurus belehrte uns hier eines besseren, da er hier explizit Diagnosen zuordnet und das manchmal ziemlich unsinnig: z.B. E1-.8- Diabetes mellitus mit Hypoglykämie; wenn, dann gehörte das logischerweise zur E1-.6-; aber so ist es derzeit im Thesaurus hinterlegt und das gilt;

    > KHK als i25.10 oder .11 steigert mE nirgends den Schweregrad.
    richtig, das habe ich missverständlich ausgedrückt: ich meinte, dass die schweren Folgen der KHK wie Herzinsuffizienzen I50.x den Schweregrad steigern.

    > Und wenn die KHK Hauptdiagnose ist, steigert die
    > e1?.9? ebenfalls nicht den Schweregrad, die e1?.8? oder e1?.6?
    > aber sehr wohl.
    Nein: I25.10 + ND E10.61 führt zu identischem Ergebnis wie I25.10 + ND E10.91: Beidesmal CCL des Diabetes = 2 (analog übrigens auch bei E10.71)

    mfg
    Wolfgang Trosbach

  • Hallo Herr Trosbach,

    Letzte Stelle .1 hat immer CCL beim Diabetes, mein Beispiel bezieht sich daher genaugenommen nur auf .90 vs .60 oder .80

    Ihre .6 Erklärung kann ich einsehen, aber welche Diabetes-*-Diagnose kombinieren Sie nach DIMDI mit der .8?

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs