Liebe Kodierkollegen,
ich möchte nochmals das leidige Thema \"ventrale Spondylodese mit Cage\" aufwärmen, da es immer noch verschiedene Ansichten zur Kodierung gibt.
Es geht um die Versorgung bei Wirbelfrakturen. Nach dorsaler Stabilisierung steht nun die ventrale Versorgung an (z.B. bei LWK-1). Aus meiner Sicht ist der Fall wie folgt zu kodieren:
5-836.51 Ventrale Spondylodes (Th12 auf L2)
Zusätlich der Knochenersatz gemäß Hinweisen zur Kodegruppe 5-836:
5-835.82 Ostesynthese mit intervertebralen Cage (2 Segmente).
Unser Controlling fordert aber die zusärtzliche Kodierung des Wirbelkörperersatzes (der zu dem Zusatzentgelt ZE11.01) führt:
5-837.00 Wirbelkörperersatz durch Implantat, 1 Wirbelkörper.
Dies ist aus meiner Sicht falsch, da damit der Cage ja doppelt kodiert wird. Außerdem wird ja meistens ein Teil des Wirbelkörpers \"stehengelassen\". Ist die Abrechnung des Cages mit Zusatzentgelt ZE11.01 bei einer \"normalen Frakturversorgung\" überhaupt möglich ? Gibt es da eindeutige Stellungnahmen von DIMDI oder dem InEK ? Und was ist, wenn der Wirbelkörper tatsächlich \"subtotal\" entfernt wird ?
Ich wäre für einige Meinungen dankbar.
Grüße von Kodi