Ventrale Spondylodese bei Wirbelfraktur

  • Liebe Kodierkollegen,

    ich möchte nochmals das leidige Thema \"ventrale Spondylodese mit Cage\" aufwärmen, da es immer noch verschiedene Ansichten zur Kodierung gibt.

    Es geht um die Versorgung bei Wirbelfrakturen. Nach dorsaler Stabilisierung steht nun die ventrale Versorgung an (z.B. bei LWK-1). Aus meiner Sicht ist der Fall wie folgt zu kodieren:

    5-836.51 Ventrale Spondylodes (Th12 auf L2)

    Zusätlich der Knochenersatz gemäß Hinweisen zur Kodegruppe 5-836:

    5-835.82 Ostesynthese mit intervertebralen Cage (2 Segmente).

    Unser Controlling fordert aber die zusärtzliche Kodierung des Wirbelkörperersatzes (der zu dem Zusatzentgelt ZE11.01) führt:

    5-837.00 Wirbelkörperersatz durch Implantat, 1 Wirbelkörper.

    Dies ist aus meiner Sicht falsch, da damit der Cage ja doppelt kodiert wird. Außerdem wird ja meistens ein Teil des Wirbelkörpers \"stehengelassen\". Ist die Abrechnung des Cages mit Zusatzentgelt ZE11.01 bei einer \"normalen Frakturversorgung\" überhaupt möglich ? Gibt es da eindeutige Stellungnahmen von DIMDI oder dem InEK ? Und was ist, wenn der Wirbelkörper tatsächlich \"subtotal\" entfernt wird ?

    Ich wäre für einige Meinungen dankbar.

    Grüße von Kodi

  • Hallo Kodi,

    Ihre Kodierung ist auf den ersten Blick richtig. Sollte jedoch eine Wirbelkörperresektion vorgenommen und anschließend ein Distraktions-Cage = Wirbelkörperersatz eingebaut worden sein, würde ich die OPS 5-837.00 kodieren.
    Bei dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich aber wahrscheinlich um eine ventrale Spondylodese mit Einbringung 2er Cages in den Zwischenwirbelraum.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Süden
    vom Neurocaser

    mit freundlichen Grüßen
    Hartmut Kops

    Das Leben besteht zu 10 % aus dem was passiert und zu 90 % aus dem was wir daraus machen. Menschen, die ihr Bestes geben, können nicht versagen.